Ämter und Institutionen
Recht und Bundesagentur für Arbeit
Trotz gesundheitlicher Einschränkungen zu arbeiten, ist manchmal gar nicht so einfach: Die Bundesagentur für Arbeit setzt sich zum Ziel, dich auf deinem Weg zu unterstützen. Es gibt verschiedenste finanzielle Leistungen und Serviceangebote, um deine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Mehr Informationen findest du unter: Bundesagentur für Arbeit.
Integrationsamt
Je nach Schweregrad der MS, kann es die Erkrankung erfordern, dass du deine berufliche Zukunft anders gestalten musst. In vielen Fällen gibt es aber Wege, deinen Arbeitsplatz zu erhalten und Hürden zu nehmen. Das Integrationsamt hat die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in die Arbeitswelt zum Ziel und bietet dafür vielfältige Hilfestellungen an. Betroffene finden weiterführende Informationen auf dem Portal Integrationsämter.
Krankenkasse
Egal ob gesetzlich oder privat versichert: Deine Krankenkasse ist der erste Ansprechpartner für Kostenübernahme von ärztlichen Behandlungen, Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Pflege und Haushaltshilfen. Auch Kosten für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie psychotherapeutische Begleitung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Welche Maßnahmen deine Krankenkasse übernimmt und ob du zusätzliche Beiträge leisten musst, solltest du mit deiner Krankenkasse absprechen.
Pflegekasse
Bei der Pflegekasse dreht sich alles rund um die Pflege, falls diese bei einer MS-Erkrankung notwendig werden sollte: von Pflegehilfsmitteln, häuslicher Pflege bis hin zu Maßnahmen in deinem Wohnumfeld. Fundierte Informationen findest du z. B. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Noch Fragen? Nimm Kontakt mit unserem MS Service-Center auf, wir freuen uns auf dich und helfen dir gerne weiter.
Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung ist der Reha-Beratungsdienst Ansprechpartner für Berufstätige für Fragen zum Thema Rehabilitation. In der Regel prüft zunächst der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit und der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet dann über die Bewilligung.
Informationen zum Thema Rehabilitation findest du auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung.
Sozialamt
Chronisch Kranke können unter bestimmten Voraussetzungen für ihren Lebensunterhalt Leistungen von der Agentur für Arbeit oder vom Sozialamt bekommen. Zum Lebensunterhaltsbedarf zählen Miete, Heizkosten, Haushaltsenergie, Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Reinigung, Telefon sowie die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch eine behinderungsbedingt erforderliche Haushaltshilfe. Konkrete Informationen erhältst du in deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung.
Versorgungsamt
Beim Versorgungsamt kannst du deinen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis einreichen. Abhängig vom Grad der Behinderung können verschiedene Vergünstigungen relevant für dich sein.
Mehr Informationen und Antragsformulare findest du auf dem Portal „einfach teilhaben“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wird.
Dies ist ein Überblicksartikel. Für individuelle Rechtsberatung wendest du dich am besten an deinen Landesverband der DMSG.