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    Therapie

    Für den deutschen Markt bestimmte Arzneimittel* oder Importarzneimittel: Was bedeutet das für dich?

    Therapie
    3. Juli 2020

    Hast du schon einmal ein Medikament in der Apotheke erhalten, bei dem ein fremdsprachiger Aufdruck mit einem deutschen Etikett überklebt war? Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Importarzneimittel. Was hat es damit auf sich? Besteht ein Unterschied zu den Originalarzneimitteln? Was steckt eigentlich hinter der Gesetzesänderung für Biologika bei Importarzneimitteln? Und was hat das alles mit der Behandlung deiner MS zu tun? Mehr dazu erfährst du im Folgenden.

    Wer entscheidet, welches Medikament du erhältst?

    Jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung hat Anspruch darauf, mit Arzneimitteln versorgt zu werden – entsprechend dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Über den verordneten Wirkstoff entscheidet prinzipiell der Arzt. Was jedoch letztlich über die Abgabe eines Medikaments in der Apotheke bestimmt, ist von der Art des Medikaments und den rechtlichen Vorschriften abhängig. Wie sehen diese Regeln aus?

    Eine Verordnung – verschiedene Arzneimittel

    Wie gesagt: Ausgangspunkt jeder Arzneimittelversorgung ist die Verordnung eines Wirkstoffes oder eines Arzneimittels durch den Arzt. Damit ist allerdings nicht immer genau bestimmt, welches Arzneimittel du als Versicherter genau erhältst. Um das zu verstehen, ist ein Blick auf den Arzneimittelmarkt notwendig:

    Patentgeschützte Medikamente

    Neue Medikamente stehen nach ihrer Zulassung zunächst unter Patent- und Unterlagenschutz. Damit wird der Hersteller des Arzneimittels geschützt. Kein anderes Unternehmen darf sein Arzneimittel nachbilden oder ein Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff in den Verkehr bringen. Der Originalhersteller des Medikaments soll die Möglichkeit erhalten, die getätigten Investitionen in Forschung und Entwicklung des Präparats zu refinanzieren. Verordnet der Arzt ein solches noch geschütztes Arzneimittel, erhält der Versicherte – mangels alternativer Präparate – üblicherweise exakt dieses Medikament.

    Ausnahme: Importarzneimittel

    Eine Sonderform stellen die sogenannten Importarzneimittel dar. Dabei handelt es sich um dasselbe Medikament wie das in Deutschland verfügbare Originalpräparat – allerdings mit dem Unterschied, dass es aus einem anderen Land der Europäischen Union eingeführt worden ist. Diese Ausnahme könnte auch auf deine, durch die Apotheke an dich abgegebene MS-Medikation zutreffen.

    Wieso gibt es Importarzneimittel?

    Neue Arzneimittel werden heutzutage überwiegend zentral in allen Ländern der Europäischen Union (bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum) durch die Europäische Kommission zugelassen. Sie sind frei verkehrsfähig und können problemlos z. B. von Griechenland nach Deutschland oder von Polen in die Niederlande eingeführt werden.

    Identisches Arzneimittel – unterschiedliche Preise

    Die zentral zugelassenen Arzneimittel in den einzelnen EU-Ländern sind gleich. Unterschiedlich ist allerdings der Preis. Das hängt zum einen mit Kaufkraftunterschieden zwischen den einzelnen Ländern zusammen, zum anderen damit, dass Arzneimittelpreise in jedem EU-Staat unterschiedlich staatlich reguliert werden oder mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen belegt sind (in Deutschland 19 %, in Spanien zum Beispiel 4 %).

    Diese Preisunterschiede für ein und dasselbe Arzneimittel machen sich Arzneimittelimporteure zunutze. Sie kaufen das Medikament in einem Land ein, in dem der Preis niedriger ist, und verkaufen es in einem anderen Land, in dem das Preisniveau für dieses Präparat höher ist. Man spricht dann von einem Importarzneimittel.

    Hast du Fragen zum Thema Importarzneimittel? Möchtest du genau wissen, was es mit der Gesetzesänderung für Biologika bei Importarzneimitteln auf sich hat – und was das für die Behandlung deiner MS bedeutet? Dann wende dich einfach an deinen Apotheker.

    Wie erfolgt die Auswahl des Medikaments in der Apotheke?

    Stehen neben dem verordneten Originalarzneimittel auch Importarzneimittel zur Verfügung, ist dein Apotheker rechtlich dazu angehalten, den preisgünstigeren Import an den Versicherten abzugeben, um ein ihm vorgegebenes Einsparziel zu erfüllen (Importförderklausel). Das heißt, dass ein Versicherter in Deutschland zwar das patentgeschützte Arzneimittel (= Originalpräparat) eines bestimmten Herstellers vom Arzt verordnet bekommt, in der Apotheke aber eine Packung erhält, die zuvor aus einem anderen EU-Land eingeführt worden ist. Du erkennst das daran, dass das Arzneimittel z. B. umetikettiert wurde: Die ursprüngliche Verpackung wurde vom Arzneimittelimporteur überklebt, um sie auf Deutsch lesbar zu machen.

    Biologika von Importförderklausel ausgeschlossen

    Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie beispielsweise körpereigene Stoffe oder Antikörper fallen nicht unter die Importförderklausel. Diesen Ausschluss hat der Gesetzgeber Ende 2019 mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) geregelt. Damit soll den besonderen Anforderungen dieser modernen und komplexen Arzneimittel hinsichtlich Lagerung und Transport Rechnung getragen werden.

    Was sind eigentlich Biologika?

    Biologika sind Arzneimittel, die mithilfe biologischer Organismen gewonnen werden. Ihre Moleküle sind größer und komplexer als bei anderen Arzneimittelklassen, die zum Beispiel chemisch hergestellt werden. Biologika richten sich gezielt gegen spezielle Strukturen oder Substanzen des Körpers (z. B. gegen bestimmte Botenstoffe oder Zelltypen).

    Dein Anspruch auf das Original

    Falls dir also dein behandelnder Arzt ein Biologikum zur Behandlung deiner MS verordnet hat, hast du Anspruch darauf, das Originalpräparat zu beziehen**.

     

    * Für den deutschen Markt bestimmte Arzneimittel werden in diesem Zusammenhang auch Originalarzneimittel genannt.

    ** Keine Regel ohne Ausnahme: Bei wenigen Krankenkassen bestehen spezielle Regelungen. Ist das der Fall, wird dich dein Apotheker entsprechend informieren.

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