Pflegeversicherung und Antragstellung
Gesetzliche Krankenversicherung bedeutet automatisch auch eine Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer privat versichert ist, musste bereits beim Eintritt in die Krankenkasse eine private Pflegeversicherung abschließen. Leistungsbeginn und Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung hängen vom Grad und der Dauer der Hilfsbedürftigkeit ab. Der Antrag auf Pflegeleistung kann schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Zeitpunkt des Antrags entscheidet auch über den Leistungsbeginn.
Feststellung des Pflegegrads
Die Entscheidung über den Umfang der Hilfsbedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten trifft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK, bei privat Versicherten heißt das Unternehmen MEDICPROOF). Bei beiden vereinbart ein Pflegebegutachter einen Termin für einen Besuch zu Hause. Hier sollte die Gelegenheit genutzt werden, dem Mitarbeiter den richtigen Zeitaufwand für alltägliche Tätigkeiten zu demonstrieren. Zeig ihm, was dir im Alltag Schwierigkeiten bereitet. Mit welchen Hürden kommst du nicht mehr zurecht? Es geht darum, den ehrlichen Zeitaufwand für alltägliche Dinge zu zeigen. Der Zeitaufwand kann auch in einem (Pflege-) Tagebuch dokumentiert werden. Nach dem Besuch wird die Pflegebedürftigkeit sorgfältig geprüft. Dann erfolgt, falls die Voraussetzungen gegeben sind, die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade.
Faktoren zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit
Für die Einordnung der individuellen Pflegebedürftigkeit spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Noch Fragen? Nimm Kontakt mit unserem MS Service-Center auf, wir freuen uns auf dich und helfen dir gerne weiter.
Leistungen der Pflegekasse
Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist der Leistungsanspruch. Die Maßnahmen, die aus dem jeweiligen Pflegegrad resultieren, sollen dabei helfen, dich bei der selbstständigen Gestaltung deines Alltags zu unterstützen. Reicht eine Hilfe bei der Haushaltsführung aus? Ist ein behindertengerechter Umbau der Wohnung notwendig? Möchte ein Angehöriger sich um dich kümmern? Oder bevorzugst du professionelle Hilfe von außen? Die Pflegekasse kann dich dabei unterstützen, Leistungen nach deinen Bedürfnissen und Wünschen zusammenzustellen. Sie hat zudem auch beratende Funktion.
Ausführliche Informationen rund um die Pflege findest du unter Wege zur Pflege.
Privat Versicherte können spezifische Informationen unter Leistungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung finden.
Tipps für das Pflegegutachten
Während des Besuchs bei dir zu Hause prüft der Gutachter auf Basis gesetzlich definierter Kriterien, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit besteht. Die Bewilligung der Leistungen basiert ausschließlich auf dem Urteil des Gutachters. Gute Vorbereitung ist deshalb wichtig:
- Besuch sorgfältig vorbereiten (sich mit den Fragestellungen des Gutachters vorab auseinandersetzen)
- Alle relevanten Unterlagen zusammentragen (medizinische Dokumente, ärztliche Verordnungen, Arztberichte, Bescheinigungen, Therapiepläne, Entlassungsberichte)
- Pflegetagebuch zwei Wochen vor Termin führen
- Alle Hilfebedarfe im Gespräch zur Sprache bringen
Umfassende Informationen bietet die Broschüre Das neue Pflegetagebuch des Sozialverbands Deutschland.
Dies ist ein Überblicksartikel. Für individuelle Rechtsberatung wendest du dich am besten an deinen Landesverband der DMSG.