Kur und Rehabilitation
Welcher Kostenträger für Rehabilitation (kurz Reha) zuständig ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Mehrere Faktoren entscheiden darüber. Wenn du angestellt bist, wird dich die Deutsche Rentenversicherung betreuen. Bei Rentnern ist in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Besprich den Wunsch nach einer Rehabilitation erst einmal mit dem behandelnden Arzt. Dieser kennt dich, deinen Zustand, dein Umfeld und deine Therapie und kann ausführlich beraten. Beim Adressaten kannst du nichts falsch machen: Anträge, die versehentlich an den falschen Träger gestellt werden, müssen von diesem von Amts wegen an den richtigen Kostenträger weitergeleitet werden.
Bereiche der Rehabilitation
Seit Januar 2018 gibt es fünf unterschiedliche Bereiche der Rehabilitation:
- Medizinische Rehabilitation
Maßnahmen, um im Alltag (Familie, Arbeit, soziales Umfeld) bestmöglich zurechtzukommen
- Teilhabe am Arbeitsleben
Maßnahmen, um erwerbsfähig zu bleiben
- Teilhabe an Bildung
Hilfen für eine angemessene Berufsausbildung
- Soziale Teilhabe
Maßnahmen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben
- Ergänzende Leistungen
Leistungen, um das Ziel einer Reha-Maßnahme zu sichern
Maßnahmen der Rehabilitation
Zunächst werden gesundheitliche Situation und persönliche Lebensumstände ganzheitlich erfasst. Mögliche Maßnahmen können Physiotherapie, Ergotherapie, Umstellung der Ernährung, Stressbewältigungsprogramme und Entspannungstechniken sein. Aber auch die Strukturierung des Alltags kann ein Ziel sein. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann eine Anschlussheilbehandlung sinnvoll sein. Sie soll die persönliche Belastbarkeit Schritt für Schritt wiederherstellen. Die medizinische Rehabilitation ist ambulant oder stationär möglich.
Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ein vorrangiges Ziel ist es, den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten. Denn es gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. Dazu dienen ganz unterschiedliche Maßnahmen. Das Angebot reicht von einer Kostenübernahme für Arbeitsausrüstung oder Hilfsmittel über Arbeitsassistenz, Fahrtkostenbeihilfe bis hin zur Wohnungshilfe. Auch Zuschüsse für den Arbeitgeber können gewährt werden.
Noch Fragen? Nimm Kontakt mit unserem MS Service-Center auf, wir freuen uns auf dich und helfen dir gerne weiter.
Maßnahmen zur Teilhabe an Bildung
Wer seine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat, kann entsprechende Unterstützung finden. Künftig sollen auch hochschulische Weiterbildungen eingeschlossen werden: Vom Bachelorstudium über das Masterstudium bis hin zur Promotion wird dann vieles möglich sein. Auch Meisterkurse oder ein Studium nach einer Berufsausbildung werden entsprechend unterstützt.
Angebote zur sozialen Teilhabe
Die Leistungen sollen unabhängig von einer medizinischen oder beruflichen Reha helfen. Auch hier gibt es ein breites Angebot. Möglich sind zum Beispiel Hilfen beim Umbau der Wohnung, Assistenzleistungen, Leistungen zum Erhalt der praktischen Fähigkeiten und Leistungen für die Mobilität.
Ergänzende Leistungen
Mit diesen Maßnahmen soll das Ziel der Reha-Maßnahme gesichert werden. Beispiele wären eine Übernahme von Reisekosten, Patientenschulungsprogramme, Haushaltshilfe oder Reha-Sport und Funktionstraining.
Tipps zur Rehabilitation
- Vor Beginn einer medizinischen Rehabilitation ist es sinnvoll, sich über eigene Ziele klar zu werden. Wer seine Ziele genau kennt, ist „motivierter mitzumachen“. Was möchtest du an deinem Leben konkret ändern, damit du das leisten kannst, was Beruf, Alltag und Familie von dir fordern?
- Eine Rehabilitation dauert in der Regel nur drei Wochen. Anschließend sollte es möglich sein, das Gelernte in den Alltag zu übertragen. Du solltest lernen, deine Übungen konsequent durchzuführen. Was möchtest du nach der Reha besser können als vorher? Wo kannst du dein Umfeld besser mit einbeziehen?
- Die Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld ist wichtig, um motiviert zu bleiben. Am besten ist es, persönliche Ziele vorab mit seinem Arzt oder Therapeuten abzusprechen.
Dies ist ein Überblicksartikel. Für individuelle Rechtsberatung wendest du dich am besten an deinen Landesverband der DMSG.