Kur und Rehabilitation
Welcher Kostenträger für Rehabilitation (kurz Reha) zuständig ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Mehrere Faktoren entscheiden darüber. Wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, ist grundsätzlich die Rentenversicherung zuständig. Bei Rentner*innen ist in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Äußere einen Wunsch nach einer Rehabilitation am besten in einem ärztlichen Gespräch. Schließlich kennt deine Ärztin oder dein Arzt deinen Zustand, dein Umfeld und deine Therapie und kann ausführlich beraten. Beim Adressieren des Antrags kannst du nichts falsch machen: Anträge, die versehentlich an den falschen Träger gestellt werden, müssen von diesem von Amts wegen an den richtigen Kostenträger weitergeleitet werden.
Bereiche der Rehabilitation
Es gibt fünf unterschiedliche Bereiche der Rehabilitation:
- Medizinische Rehabilitation: Maßnahmen, um Auswirkungen einer chronischen Krankheit auszugleichen oder zu verhindern
- Teilhabe am Arbeitsleben: Maßnahmen, um erwerbsfähig zu bleiben
- Teilhabe an Bildung: Hilfen für eine angemessene Berufsausbildung
- Soziale Teilhabe: Maßnahmen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben
- Ergänzende Leistungen: Leistungen, um das Ziel einer Reha-Maßnahme zu sichern
Maßnahmen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation
Zunächst werden gesundheitliche Situation und persönliche Lebensumstände ganzheitlich erfasst. Mögliche Maßnahmen können Physiotherapie, Ergotherapie, Umstellung der Ernährung, Stressbewältigungsprogramme und Entspannungstechniken sein. Aber auch die Strukturierung des Alltags kann ein Ziel sein. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann eine Anschlussheilbehandlung sinnvoll sein. Sie soll die persönliche Belastbarkeit Schritt für Schritt wiederherstellen. Die medizinische Rehabilitation ist ambulant oder stationär möglich.
Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ein vorrangiges Ziel ist es, den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten. Denn es gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. Dazu dienen ganz unterschiedliche Maßnahmen. Das Angebot reicht von einer Kostenübernahme für Arbeitsausrüstung oder Hilfsmittel über Arbeitsassistenz, Fahrtkostenbeihilfe bis hin zur Wohnungshilfe. Auch Zuschüsse für den Arbeitgeber können gewährt werden.
Noch Fragen? Nimm Kontakt mit unserem MS Service-Center auf, wir freuen uns auf dich und helfen dir gerne weiter.
Maßnahmen zur Teilhabe an Bildung
Wer seine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat, kann entsprechende Unterstützung finden. Gefördert werden können auch verschiedene Weiterbildungen – auch an Hochschulen: zum Beispiel ein Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium, ein Meisterkurs oder ein Studium nach einer Berufsausbildung oder in begründeten Fällen auch ein Promotionsstudium.
Angebote zur sozialen Teilhabe
Die Leistungen sollen unabhängig von einer medizinischen oder beruflichen Reha helfen. Auch hier gibt es ein breites Angebot. Möglich sind zum Beispiel Hilfen beim Umbau der Wohnung, Assistenzleistungen, Leistungen zum Erhalt der praktischen Fähigkeiten und Leistungen für die Mobilität.
Ergänzende Leistungen
Mit diesen Leistungen soll das Ziel der Reha-Maßnahme gesichert werden. Beispiele wären eine Übernahme von Reisekosten, Schulungsprogramme für Patient*innen, Haushaltshilfe oder Reha-Sport und Funktionstraining.
Tipps zur Rehabilitation
- Vor Beginn einer medizinischen Rehabilitation ist es sinnvoll, sich über eigene Ziele klar zu werden. Wer seine Ziele genau kennt, ist „motivierter mitzumachen“. Was möchtest du an deinem Leben konkret ändern, damit du das leisten kannst, was Beruf, Alltag und Familie von dir fordern?
- Eine Rehabilitation dauert in der Regel nur drei Wochen. Anschließend sollte es möglich sein, das Gelernte in den Alltag zu übertragen. Du solltest lernen, deine Übungen konsequent durchzuführen. Was möchtest du nach der Reha besser können als vorher? Wo kannst du dein Umfeld besser mit einbeziehen?
- Die Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld ist wichtig, um motiviert zu bleiben. Am besten ist es, persönliche Ziele vorab ärztlich oder therapeutisch abzuklären.
Dies ist ein Überblicksartikel. Für individuelle Rechtsberatung wendest du dich am besten an deinen Landesverband der DMSG.