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    Dein gutes Recht: Schwerbehindertenausweis

    Recht
    9. April 2019

    Bei MS werden körperliche und seelische Einschränkungen bei der Einstufung einer Behinderung berücksichtigt, die mindestens sechs Monate lang vorliegen. Je nach Schweregrad der Behinderung können bestimmte Angebote in Anspruch genommen werden. Diese Angebote werden Nachteilsausgleich genannt: Sie gleichen den Nachteil aus, der durch deine Erkrankung vorliegt.

    Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) bestimmt?

    Die Bestimmung des Grades der Behinderung (GdB) ermitteln Mitarbeiter des Versorgungsamtes anhand deiner ärztlichen Unterlagen. Relevant ist: Was sind deine aktuellen und akuten Einschränkungen durch die MS? Wie sieht dein bisheriger Krankheitsverlauf aus? Wie wirken sich deine einzelnen Beeinträchtigungen untereinander aus? Generell gilt: Der GdB ist in Zehnerschritten gestaffelt und kann zwischen 20 und 100 betragen. Schwerbehinderung liegt ab einem Grad von mindestens 50 vor.

    Grad der Behinderung ab 50: Recht auf einen Schwerbehindertenausweis

    Wenn eine Schwerbehinderung von 50 oder mehr vorliegt, dann kannst du dir einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen. In der Regel kannst du den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt einreichen. Viele Bundesländer bieten Antragsformulare auch online an.

    Was ist ein Merkzeichen?

    Im Schwerbehindertenausweis stehen neben dem GdB auch besondere Merkzeichen, mit denen die Art der Behinderung genauer beschrieben wird. Abhängig vom Merkzeichen gibt es bestimmte Angebote als Nachteilsausgleich.

    Noch Fragen? Nimm Kontakt mit unserem MS Service-Center auf, wir freuen uns auf dich und helfen dir gerne weiter.

    Vorteile eines Schwerbehindertenausweises

    Was sind die größten Hürden im Arbeitsleben und im Alltag? Es gibt ganz unterschiedliche Bereiche, in denen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Diese reichen von Vergünstigungen im Nahverkehr bis hin zu Steuererleichterungen und Kündigungsschutz. Aber aufgepasst: Nicht jeder bekommt jeden Nachteilsausgleich. Sie sind an die Höhe des GdB und die Zuteilung von Merkzeichen gebunden.

    Rechtzeitig an Verlängerung denken

    In der Regel wird ein Schwerbehindertenausweis für die Dauer von maximal fünf Jahren ausgestellt. Wenn eine wesentliche gesundheitliche Änderung nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis in manchen Fällen auch unbefristet ausgestellt werden. Wichtig ist, daran zu denken, ihn nach Ablauf wieder zu verlängern. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Ein ärztliches Gutachten ist für eine Verlängerung nicht von vornherein notwendig. Das Versorgungsamt hat jedoch das Recht, den Gesundheitszustand erneut prüfen zu lassen, um festzustellen, ob die Schwerbehinderung noch gegeben ist.

    Neufeststellung des Grades der Behinderung

    Haben sich Einschränkungen durch die MS stark verschlechtert? Dann könnte sich ein Neufeststellungsantrag lohnen. Bei jedem Verfahren wird allerdings der komplette Gesundheitszustand untersucht. Der behandelnde Arzt kann eine gute Einschätzung geben, ob sich ein erneuter Antrag lohnt. Welche Vorteile würde ein Wechsel vom Behinderungsgrad von 30 auf 50 bringen? Lohnt sich eine Änderung von 50 auf 60? Auch der Sozialverband VDK kann beraten, ob sich eine Neufeststellung lohnt.

    Hat ein Schwerbehindertenausweis auch Nachteile?

    Die Frage, ob ein Schwerbehindertenausweis auch Nachteile haben kann, stellt sich vor allem beim Blick auf unser heutiges Arbeitsleben. Potenzielle Arbeitgeber können eventuelle Vorurteile haben und möglicherweise davor zurückschrecken, einen Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz einzustellen. Dabei gilt: Es besteht keine Verpflichtung eine Behinderung offenzulegen. Außer sie steht in direktem Zusammenhang mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Allerdings sollte eines bedacht werden: Lassen sich die Auswirkungen der MS bei der täglichen Arbeit wirklich verstecken? In manchen Fällen kann es besser sein, erst nach dem Eintritt in die neue Firma den Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

    Grad der Behinderung über 30, aber unter 50: das Recht auf Gleichstellung

    Wird ein Antrag auf Schwerbehindertenausweis zunächst abgelehnt, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dafür muss jedoch mindestens ein Grad der Behinderung in Höhe von 30 vorliegen. Gleichgestellte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz, können Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung erhalten. Deren Arbeitgeber kommen in den Genuss von Beschäftigungsanreizen. Das entspricht einem Teil der möglichen Nachteilsausgleiche, den Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50 nutzen können. Bei der Feststellung eines Behinderungsgrades ab 30 sind steuerliche Vorteile möglich – auch ohne Gleichstellung.

    Weitere Informationen

    Hier gibt es Informationen über Merkzeichen.

    Hier gibt es Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis.

    Wie wirken sich z. B. der individuelle Behinderungsgrad und das Merkzeichen auf den individuellen Nachteilsausgleich aus? Antworten auf diese Fragen gibt die Website Schwerbehindertenausweis, auf der die persönlichen Daten in ein Formular eingetragen werden können.

    Dies ist ein Überblicksartikel. Für individuelle Rechtsberatung wendest du dich am besten an deinen Landesverband der DMSG.

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