kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

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von dansch72
Am
Beiträge: 51
Registriert: 5. Februar 2013, 14:11

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

ein nettes Hallo,

ich habe eine Frage an euch, die wahrscheinlich nur ein Fachmann erklären kann.
Folgendes: ich habe mit meinem Partner 11 Jahre in einer 3 Zi. Whg. gelebt. Nun zeichnet es sich ab, dass er die Beziehung beenden will.
Im Mietvertrag steht jedoch die Vereinbarung, dass die Wohnung nur von beiden gekündigt werden kann.
Ich allerdings möchte gern hier wohnen bleiben. Mit Pflegegrad 3 bin ich körperlich so eingeschränkt, dass ich gar nicht die Kraft habe, um mich um neuen Wohnraum zu kümmern.
Die Miete wird geteilt, jedoch könnte ich die Miete alleine nicht zahlen. Ich bekomme Grundsicherung, da meine Rente recht gering ist.
Ich hatte auch schon mit einem Bearbeiter vom Soz.Amt geredet und ihm meine Lage geschildert. Mit Augen zu drücken würden sie die Mehrkosten übernehmen.
Nun ist meine Frage, dürfte ich rein rechtlich und auf Grund der Härtefallregelung, hier wohnen bleiben, oder kann mich der Vermieter raussetzen.
Eine Wohnung in Berlin zu finden ist eh schon sehr anstrengend und wenn ich dann noch sage, sie muss im EG sein, oder müsste einen Fahrstuhl haben und barrierefrei sein, dann sinken die Chancen gleich null

In der Whg. in der ich jetzt lebe, hat all das oben angesprochene, die öffentlichen Verkehrsmittel sind praktisch vor der Tür und sämtliche Ärzte, die ich habe, befinden sich in der Nähe.

Vielleicht wisst ihr einen Rat
Danke

von Tiffi
Am
Beiträge: 6486
Registriert: 24. Januar 2013, 14:37

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

hallo zurück

wie du schreibt, das ist eine Frage für den Fachmann. Mein Rat wäre, dich entweder an den Mieterschutzbund oder an den VdK o.ä. zu wenden. Wobei ich vermute, dass Ersterer die richtig Adresse ist. .. und das solltest du auch möglichst schnell tun. Vielleicht gibt es in deinem Fall eine Härtefallregelung

Viel Erfolg!!

VG, tiffi

von Brillosaurus01
Am
Beiträge: 7233
Registriert: 24. Januar 2013, 16:23

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

Hallo dansch72,

soweit ich weiß, ist die Rechtslage folgendermaßen:

Ich nehme mal an, im Mietvertrag steht ihr beide als Mieter drin.

Somit kann die Wohnung auch nur von euch beiden gekündigt werden.

Also die Kündigung müsstet ihr beide unterschreiben, damit es auch rechtlich korrekt ist.


Einer alleine kann eure Wohnung nicht kündigen !


Vom Schuldrecht her, seid ihr beide "Gesamtschuldner".

Also haftet auch für alle Schäden zusammen.


Was die Mietzahlung betrifft, interessiert es nicht ob du eine Pflegestufe hast.

Ob du die Kraft hast dir eine neue Wohnung zu suchen, interessiert auch keinen.

Sorry, aber das ist dein Problem.


Ich kenne ja nicht eure genauen Zahlen, aber ich vermute mal du hast die A-Karte.

Wenn die Zahlen nur geringfügig über den gesetzlichen Vorgaben liegen,

KÖNNTEST du vielleicht Glück haben (Einzelfall/Härtefall Entscheidung).

Es dürfte aber schwer sein dem Amt plausibel zu machen, warum eine

alleinstehende Person in einer 3-Zimmer Wohnung leben soll.

Insbesondere, wenn sie sich das selbst nicht leisten kann.


Wenn man für dich eine Wohnung finden will, dann wird man die auch finden !!!

Ich würde nicht darauf vertrauen, dass dir die Wohnlage dann zusagt.


Menschlich kann ich dein Bestreben nachvollziehen, aber ich glaube

sozial denken geht irgendwie anders.

Viel Glück.

LG, Jörg

von Brillosaurus01
Am
Beiträge: 7233
Registriert: 24. Januar 2013, 16:23

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

Hallo,

ich noch einmal.

Um so länger ich über deinen Post nachdenke, um so mehr verschlechtert sich mein

Verständnis für deine Situation.

Meinst du nicht, dass es Menschen gibt, die eine 3 Zimmerwohnung weit dringender

benötigen als du ( dann Einzelperson ) ?

Vielleicht auch eine Familie mit einem behinderten Kind.


Ja, eine behindertengerechte Wohnung in Berlin zu finden, ist wahrlich schwer.

Aber eine Einzelperson in einer 3 Zimmerwohnung, zumal du sie selbst nicht einmal bezahlen kannst,

ist für meinen Geschmack auch nicht tragbar.

Was ich davon halte, schreibe ich hier lieber nicht.

Nichts für ungut.

LG, Jörg

von Pittiplatsch
Am
Beiträge: 430
Registriert: 24. Januar 2013, 21:23

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

Hallo dansch 72,

es gibt Möglichkeiten,denke ich,daß du in der Wohnung bleiben könntest.
Es hängt natürlich von der Größe ,sprich Quadratmeterzahl und auch dem Mietpreis ab.
Aber du kannst als Behinderte ca.15Quadratmeter mehr haben,als vorgeschrieben.
Du kannst,falls du es noch nicht bekommst über die Grundsicherung auch einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung und den Grad der Behinderung geltend machen.
Das sind dann monatlich einige Euros.
Erkundige dich einfach noch mal beim Grundsicherungsamt.
Ich wünsche dir viel Erfolg,daß du in der Wohnung bleiben kannst.

Lg Pitti

von Pittiplatsch
Am
Beiträge: 430
Registriert: 24. Januar 2013, 21:23

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

Hallo Jörg,
Ich weiß nicht,wie ich deinen Beitrag werten soll?
Es erweckt den Eindruck,dass du dansch72 als Sozial schmarotzer hinstellst.
Wir wohnen zu zweit in einer 4Raum Wohnung.
Quadratmeterzahl ist mit Einbeziehung der Anrechnung der Behinderung angemessen.
Als Behinderter braucht man mindestens ein Raum mehr,um Hilfsmittel unter zu bringen.
Ich wollte dir jetzt nichts unterstellen,vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden?
Ich sehe die Sache anders wie du.
Nichts für ungut.
Lg Pitti

von Brillosaurus01
Am
Beiträge: 7233
Registriert: 24. Januar 2013, 16:23

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

Hallo Pitti,

ich bin nur der Meinung, dass die Wohnung anderen Menschen eher zustehen würde.

Da finde ich ihre Beweggründe auch ein wenig egoistisch.

Sorry, aber eine 3-Zimmer Barriere arme Wohnung, würde bei dem Mangel an Wohnungen

die man als behindertengerecht einstufen kann anderen eher zustehen,

als einer Einzelperson.


Abgesehen davon, dürften auch die Vertragsmodalitäten gegen sie sprechen.

Als Behinderter braucht man einen Raum mehr um Hilfsmittel unterzubringen ?

Ganz so einfach ist es nicht. Aber ich schreibe hier keine rechtliche Würdigung.

Findest du nicht, eine 2 Zimmerwohnung würde für sie reichen.

Einen weiteren Kommentar erspare ich mir und euch.


Das Wort Sozialschmarotzer habe ich weder benutzt noch im weitesten Sinne gemeint !

Auch als Behinderter sollte man auf dem Boden der Tatsachen bleiben und es auch

gerecht bewerten, dass andere Menschen eher für die Wohnung mehr geeignet wären.

Sorry, aber da würde dansch72 hinten herunter fallen.



LG, Jörg

Zuletzt geändert von Brillosaurus01 am 1. Oktober 2018, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.

von dansch72
Am
Beiträge: 51
Registriert: 5. Februar 2013, 14:11

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

Pittiplatsch hat geschrieben: Hallo Jörg,
Ich weiß nicht,wie ich deinen Beitrag werten soll?
Es erweckt den Eindruck,dass du dansch72 als Sozial schmarotzer hinstellst.
Wir wohnen zu zweit in einer 4Raum Wohnung.
Quadratmeterzahl ist mit Einbeziehung der Anrechnung der Behinderung angemessen.
Als Behinderter braucht man mindestens ein Raum mehr,um Hilfsmittel unter zu bringen.
Ich wollte dir jetzt nichts unterstellen,vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden?
Ich sehe die Sache anders wie du.
Nichts für ungut.
Lg Pitti

Hallo und Danke Pitti,

Jörg hat keine Ahnung von meiner persönlichen Lage und wirft mit solchen heftigen Worten um sich. Das macht mich einfach nur traurig.

LG dansch

von Pittiplatsch
Am
Beiträge: 430
Registriert: 24. Januar 2013, 21:23

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

Hallo Jörg,
Sorry,das mit dem Sozialschmarotzer nehme ich zurück.Es kam bei mir halt so rüber.


Deine Einstellung verstehe ich trotzdem nicht.
Natürlich haben es Behinderte schwer passenden und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu finden.


Wir versuchen seit Jahren was passendes zu finden.

Hier bei uns wurden auch behindertengerechte Wohnungen hergerichtet nützt uns aber nichts,da wir uns die Miete nicht leisten können da für.

Und ja die 15Quadratmeter mehr Wohnfläche sind unter anderem für die Unterbringung von Hilfsmitteln gedacht.


Mein Mann hat Rollstuhl,Patientenlift,Trainingsgerät für die Beine.


In der Stube steht sein Pflege bett,da ist kein Platz für diese Sachen.

Egoistisch finde ich die Beweggründe von Dansch auch nicht.

Wünsche dir schönen Abend.
Und jeder bleibt halt bei seiner Meinung.

Lg Pitti

von Pittiplatsch
Am
Beiträge: 430
Registriert: 24. Januar 2013, 21:23

kann ich in der Wohnung, bei Bezug von Grundsicherung bleiben?

Hallo dansch,
Wenn du in der Wohnung bleiben kannst,dann tu es.

Das hat rein gar nichts mit Egoismus zu tun.

Das Leben ist sowieso schon bescheiden mit der Krankheit.

Mein Mann hat auch Pflegegrad 3 und ist ans Bett gefesselt.

Versuche dich an etliche Behörden zu wenden,daß du bleiben kannst.

Man darf sich nichts gefallen lassen.

Ich würde mich freuen,wenn du mal bescheid gibst,ob alles nach deinen Vorstellungen gelaufen ist.

Schönen Abend und lg von Pitti