KG-Gerät als Selbstzahler und Krankenkasse

Gerade ohne Erfahrung können ein paar kleine Hilfestellungen Großes bewirken.
von Steffen.S
Am
Beiträge: 76
Registriert: 24. Januar 2013, 19:50

KG-Gerät als Selbstzahler und Krankenkasse

Hallo,
ich hatte jetzt 3 Rezepte für "Bobath" die dann in der KG als Geräte-Training umgewandlet wurden. (Man kann mit MS kein KG-Gerät Rezept bekommen). Es war auch mein Wunsch Geräte-Training zu machen.
Der einzige Haken daran ist, dass ich noch voll berufstätig bin und die KG-Termine immer um ca 15:00 waren. Geht auf Dauer natürlich nicht.
Jetzt hat mir die Praxis angeboten für 40EUR/Monat eine Geräte-Flatrate zu bekommen wo ich dann auch abends noch bis 20:00 kommen kann.
Vom Preis her also fast gleich wie Zuzahlung zum KG-Rezept und auch zeitlich super.

Frage nun: Kann ich diese Selbstzahler-Euros irgendwo einreichen?

Danke und Gruß

von Gast
Am

KG-Gerät als Selbstzahler und Krankenkasse

Hallo Steffen!
Bei meiner KK(ikk)gibt es ein Bonusheft und da kann man selbstbezahlte Aktivitäten mit angeben und bekommt dann für 10 Einheiten 20 Euro gutgeschrieben.So mache ich es mit meinen Schwimmbadbesuchen.
Das würde das nicht komplett abfangen,aber es wäre ein Anfang.
Ich weiss aber nicht,inwiefern andere KK soetwas anbieten.
Erkundige Dich doch einfach mal dort.
Ich hoffe,ich konnte Dir helfen.
LG
lissy

von Steffen.S
Am
Beiträge: 76
Registriert: 24. Januar 2013, 19:50

KG-Gerät als Selbstzahler und Krankenkasse

Guter Hinweis. Meine TKK bietet auch ein Bonusheft an (welches ich auf besitze).
Gleich mal schaueb ob da sowas auch drin ist.

von madita1
Am
Beiträge: 1908
Registriert: 24. Januar 2013, 16:17

KG-Gerät als Selbstzahler und Krankenkasse

Hallo Steffen, irgendwie verstehe ich das nicht. Als MS Pat. bekommst Du KGG im Neuroschlüßel (ZN1?) verordnet.
Stelle über Deinen Neuro einen Antrag bei Deiner KK, wenn Du auf der sicheren Seite sein willst.

Ich bekomme das auch ab Mai, da ist dann mein Selbszahlervertrag ausgelaufen. Die meisten Neuros haben Angst vor Regressforderungen, deshalb KK anrufen und Antrag stellen.

Viel Erfolg, lG Madita

von Gast
Am

KG-Gerät als Selbstzahler und Krankenkasse

Hi Steffen,

ich bekomme seit ca. 3 Jahren ununterbrochen Krankengymnastik am Gerät verordnet.
Der Indikationsschlüssel lautet bei mir EX3B. Habe aufgrund Deiner Frage hier mal eben danach gegoogelt.
Der Schlüssel lautet im Klartext wiefolgt:

EX3:
Verletzungen/Operationen und
Erkrankungen der Extremitäten und des
Beckens; prognostisch längerer
Behandlungsbedarf

B:
Funktionsstörungen durch Muskeldysbalance,
-insuffizienz, -verkürzung

Lt. Aussage meines Neuros sei es kein Thema die Verordnung über diesen Schlüssel bei MS zu begünden. Meine Rezepte dafür sind auch schon seit langem "außerhalb Regelfall" ausgestellt.
Der Vorteil in der KGG liegt meines Erachtens eindeutig darin, dass ein Physio-Therapeut beeinflusst, welche Übungen Du im Studio machst.

Derjenige weiß nämlich auch ganz genau, wo es bei Dir "klemmt". Zuvor hatte ich schon mal die aktuell von Dir präferierte Option gewählt und bin eigenverantwortlich - und preisreduziert :-) - ins Fitnessstudio. Im Endeffekt stehe ich aktuell trotz allem mit der KGG-Zuzahlung sogar noch günstiger da und ich habe die Gewissheit, dass die Übungen, die ich mache, Sinn haben.

Daher auf jeden Fall mein Tipp: Versuch' doch mal Deinem Neuro die Vorgehensweise meines Neuros zu schildern. Natürlich nur, wenn Du Bock hast. Wer weiß, vielleicht konnte ich Dir einen Rat geben.
Denn: Nur das wollte ich...

Wünsch' Dir alles Gute.
Grüße
Silke

von madita1
Am
Beiträge: 1908
Registriert: 24. Januar 2013, 16:17

KG-Gerät als Selbstzahler und Krankenkasse

Hallo Silke, Dir danke für den Indikationsschlüßel. Ich mache meine Trainingsstunden immer im gleichem ambulanten Rehazentrum, wo ich vor 5 Jahren war. Ist hier vor Ort. Allerdings sind die "Selbstzahlerbeiträge" dermaßen gestiegen.

Ab Mai werde ich es deshalb auf Rezept bekommen. Da ich alle Therapeuten schon gut kenne, wird es kein Problem sein, ein Programm weiter durchzuziehen.

Ich finde das so wichtig, das man was macht, sonst rostet man ein. Und Erfolge bauen einen doch auf. Vieles was eingeschlafen ist, kann man durchaus wieder wecken.

Allso machen wir alle weiter KGG :-). LG Madita

von Steffen.S
Am
Beiträge: 76
Registriert: 24. Januar 2013, 19:50

KG-Gerät als Selbstzahler und Krankenkasse

Hallo,
das Problem ist nicht, dass ich keine weiteren Rezepte bekommen würde sondern nur die Frage ob ich die Selbstzahler-Beiträge irgendwie einreichen kann. (Die zählen leider nicht zu den 1% vom Brutto dazu).
Bisher:
Per Rezept aber nur während der Arbeitszeit möglich dh bis 17:00

Neu:
Als Selbstzahler auch bis 20:00 möglich. Dann ohne Therapeuten aber die Übungen sind mir alle klar.

Ich könnte natürlich auch für 20EUR/Monat in ein normales FitnessStudio gehen aber beim Physio hat man seine Ruhe und das Beste ist die Lage ist nur 50m entfernt.

Ich habe jetzt mal mein KK-Bonusheft gecheckt. Hier bekommt man 200eur/Jahr für 9 durchgeführte Sachen. (Bluttest, bmi, Zahn, Sportteilnahme usw). Da ich den Sport-Part schon anderweitig abgedeckt habe heisst das, dass ich da wohl keine weitere Zuzahlung erwarten kann.

Auf meinem letzten Rezept stand
Inidkationsschlüssel: ZN2a
ICD-10 Code: G35 90
Zuletzt geändert von Steffen.S am 14. März 2014, 08:43, insgesamt 1-mal geändert.