Verbeamtung

Gerade ohne Erfahrung können ein paar kleine Hilfestellungen Großes bewirken.
von Gast
Am

Verbeamtung

Liebe MSler,

ich möchte an dieser Stelle eine Lanze brechen: die Verbeamtung mit MS ist möglich! Ich bin seit 8 Jahren Lehrer am Berufskolleg und seit 3 Jahren stellvertr. Vertrauensmann für Schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs.
Ich persönlich habe mit Hilfe einer Schwerbehinderung (nur chronische Müdigkeit) die Verbeamtung erreicht und auch die von mir betreuten Schwerbehinderten (auch mit MS) wurden bislang alle verbeamtet.

Sollte jemand Fragen zu diesem Thema haben, einfach posten, ich werde schnellstmöglich antworten.

Liebe Grüße
Thomas

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Verbeamtung

Hi,

mit einem SBA, also einem GdB von mehr als 50, ist eine Verbeamtung wieder sehr leicht möglich.

Und das ist kein Geheimnis.

Da bei einer Verbeamtung die Arbeitsfähigkeit bis ins Pensionsalter als möglich gelten muss.
Bei einem SBA wird die die Arbeitsfähigkeit nur bis zu einem Gewissen Zeitraum bewertet, bei Bundesbeamten sind das 5 Jahre. Bei Landesbeamte zwischen 5 und 10 Jahre.

Ich wurde als Bundesbeamtin trotz MS auch verbeamtet.
Begründung vom Amtsarzt war, die letzten 2 Jahre waren sie Stabil, dann sind sie das auch die nächsten 5!

Soviel auch zu den Amtsärzten...

Grüße
susaen

P.S: im alten Forum standen dazu auch jede menge Beiträge, daher ist es vielen auch nicht unbekannt...
Zuletzt geändert von susaen am 16. April 2013, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.

von Gast
Am

Verbeamtung

Hallo susaen,
Da habe ich ja mal jemanden gefunden der auch zu der Gruppe der Beamten gehört.
Bei mir sieht die Sache etwas anders aus. Ich bin nach der Ausbildung sofort als Beamter übernommen worden. Das war vor 26 Jahren. Das mich eine Krankheit wie MS einmal erwischt habe ich damals natürlich nie gedacht (warum auch, ich bin ja Beamter und mir kann nichts passieren ). Doch leider habe ich die Rechnung ohne meinen "tollen" Dienstherrn gemacht. Aus Gründen der "Diskretion" und aus Angst vor disziplinarischen Maßnahmen nenne ich den Namen hier nicht. Ich sage nur: "schwarzes Horn auf gelbem Grund".
Leider habe ich den Fehler gemacht, meinen Vorgesetzten über die Diagnose zu informieren .
( das war vor 3,5 Jahren) Seit dem Zeitpunkt versucht er Alles um mich los zu werden. Die Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Behinderung (Ich habe seit Mai 2011 einen GdB 70+G)
sind alle besetzt. Einen neuen Arbeitsplatz einrichten, der meinem körperlichen Zustand gerecht wird (Kein Stock oder andere Hilfsmittel) ist angeblich nicht möglich, da die Quote bereits übererfüllt ist.
Ich werde jetzt warscheinlich gegen meinen Willen "aus gesundheitlichen Gründen" in den Ruhestand versetzt obwohl ich weiter arbeiten möchte und kann. Als Bundesbeamter bekomme ich natürlich nur die Mindestversorgung. Das sind ca. 40% weniger als jetzt.
Das blöde ist, dass man rechtlich keinerlei Möglichkeit hat dagegen anzugehen.
Die ganze Situation belastet mich und meine Familie natürlich ungemein. Ich sehe schon unser Haus den Bach runter gehen.
Die ganze Sache ist normalerweise ein Fall für die Öffentlichkeit. Leider wurde mir aber von meinem Vorgesetzten ein "Maulkorb" verpasst mit der Anweisung mich nicht öffentlich zu äußern.
Ich hoffe nur, dass niemand dahinter kommt wer das hier verfasst hat.

So, das musste mal sein. Jetzt geht es mir etwas besser. Ich hoffe, dass ich dich/euch nicht zu sehr mit meiner Geschichte gequält habe und wünsche Dir und uns allen noch einen schönen Abend !

Bis bald, Gruß ADLER67

von Locke46
Am
Beiträge: 15
Registriert: 24. Januar 2013, 18:13

Verbeamtung

Hallo Adler (altes Haus)

sehen wir uns am 19.5. wieder ?

LG von hier aus dem Norden
und auch Grüße an Deine Frau

Andreas

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Verbeamtung

Hi Adler,

leider ist das hier über Google zu finden.

Wenn du lieber im verborgenen schreiben willst, schau hier vorbei:

http://www.ms-lebensbaum.de

Die Beiträge sind nicht über Suchmaschinen zu finden.

Das einige Dienstherren nicht gerade sensibel sind, ist leider nichts neues, meiner weiss nichts von der MS nur vom SBA.
Der Amtsarzt darf die Diagnose ja nicht bekannt geben.

Grüße
susaen

von Gast
Am

Verbeamtung

Hi Andreas + Frau,
Wir werden am 19. Mai wieder dabei sein und freuen uns schon euch alle wieder zu sehen.

Liebe Grüße auch zurück an deine Frau !

Adler

von Gast
Am

Verbeamtung

Hallo!

Ich hoffe, dass ich hier vielleicht schnelle Hilfe bekomme-
Ich bin Beamtin auf Probe in Niedersachsen (Justizsekretärin) und habe die Diagnose MS vor ca. 6 Wochen erhalten. Nach Rücskprache mit meinem Sozialdienst muss ich meinem Arbeitgeber nicht erzählen, dass ich diese Diagnose habe. Allerdings ist es ja so, dass ich nach Ende meiner Probezeit im März nächsten Jahres zum Amsarzt muss, dem ich ja die Diagnose nicht verschweigen darf, da es sich dann ja um eine arglistige Täuschung handelt.
Ich habe auch "nur" 30 % Behinderung und gelte somit nicht als Schwerbehinderte.
Kann ich dennoch Beamtin auf Lebenszeit werden? Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es für mich?
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar, weil mir der Sozialdienst momentan da auch nicht weiterhelfen kann.

von Gast
Am

Verbeamtung

Hallo Nadine 85,

Mit einem GdB von 30 kannst du die Gleichstellung beantragen. Du wirst dann einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
Das ganze Verfahren und den Antrag, sowie die weiteren Möglichkeiten die du dann hast, machst du am besten mit dem Sozialdienst oder dem Vertrauensmann der Schwerbehinderten zusammen. Ich wünsche dir viel Glück und hoffe mit dir, dass alles zu deiner Zufriedenheit ausgeht.

Bis bald, und schöne Pfingsten

Gruß Adler 67

von Gast
Am

Verbeamtung

Vielen Dank für die schnelle Antwort :-)

Kurz gefasst heißt das für mich, dass wenn ich den Antrag auf Gleichstellung beantrage, die mich nach der Probezeit nicht kündigen können, obwohl ich nicht "schwerbehindert" in dem Sinne des Gesetzes bin. Ich war in der Reha schon beim Sozialdienst und die konnte mir da nämlich nicht wirklich weiterhelfen und meinte ich sollte mich an den Personalrat und dort an den Gleichstellungs- bzw. Schwerbehindertenvertreter wenden.
Ist es denn einfach den Antrag auf Gleichstellung bewilligt zu bekommen oder gibt es da auch wieder irgendwelche Voraussetzungen??


von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Verbeamtung

Hi,

der Fall ist recht kompliziert, daher mal ein paar Hinweise, für genaueres komm bitte in das Forum www.ms-lebensbaum.de am besten mal am Abend in den Chat.

Also für die Verbeamtung auf Lebenszeit gibt es die Möglichkeit der Begutachtung mit GdB50 (nicht Gleichstellung!!!)
Ansonsten muss der Amtsarzt deinen Gesundheitszustand bis zum Pensionsalter beurteilen.

GdB30 plus Gleichstellung bringt also nichts, außer es steht explizit in der Beurteilungsrichtlinie des Beamtenlandesrechts.

Bei der Gleichstellung wird dein Dienstherr angefragt, ob deine Stelle gefährdet ist, was meist verneint wird.

Die Begründung ist meinst, das auch eine Einstellung nach TVöD oder TV-L erfolgen kann.

Kenne etliche Lehrer denne es so ergangen ist.

Du kannst dann zwar, sobald du einen GdB50 hast, wieder eine Verbeamtung beantragen, aber je nach dem, hast du einen großen Verlust, gerade was Rente und Pension angeht. Zudem gehts auch nicht mehr so einfach in die PKV, denn nur bei der Erstverbeamtung gilt die Öffnungsklausel, also ohne Angaben von Vorerkrankungen eine PKV zu bekommen.

Am besten du gehst zu einem Anwalt für Beamtenrecht, notfalls über den Beamtenbund erfragen.

Und wenn es wirklich erstmal in den TV-L oder TVöD geht, lass dich rechtzeitig von einem Versicherungsspezialisten beraten, das du vielleicht in die PKV zurückkannst. Und mit Spezialisten meine ich einen Honoraberater, der von dir bezahlt wird und nicht von einer Versicherungsgesellschaft.

Zudem kann sich dein Dienstherr in besonderen Fällen auch über die Empfehlung des Amtsarzt hinwegsetzten.

(Kollege von mir hat einen BMI von 35 bei Verbeamtung, ist aber Gewichtsheber..., daher ist die BMI muss kleiner 30 sein Regel ausgesetzt worden vom Dienstherr).

DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG!!!!

NUR EIN PAAR INFOS ZUM BEAMTENRECHT!!!!

Grüße
susaen