Ausbildung mit MS
Rechtlich verbindlich geregelt
Eine Berufsausbildung ist eine der klassischen „Eintrittskarten“ für eine qualifizierte Beschäftigung in bestimmte Arbeitsbereiche. Entscheidende Dinge sind bei einer Ausbildung einheitlich geregelt. Die rechtlichen Fragen finden im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) ihre Antwort. Das Interessante für alle, die Multiple Sklerose haben und eine Ausbildung machen: Die besonderen Belange von behinderten und chronisch kranken Auszubildenden werden in den zuständigen Stellen (Kammern z.B. IHK) berücksichtigt.
Persönliche Themen bespricht man am besten vertraulich. Erfahrene MS-Coaches im MS Service-Center haben ein offenes Ohr und guten Rat. Nimm einfach Kontakt auf.
Ähnliche Bedingungen wie andere Auszubildende
Das Wichtigste gleich zu Beginn: Wer MS hat, kann damit rechnen, dass er seine Ausbildung unter ähnlichen Bedingungen absolvieren kann wie andere Auszubildende auch. Dabei finden die Folgen der MS konkrete Beachtung. Das schlägt sich unter anderem darin nieder, wie die Ausbildung gegliedert wird, ob Prüfungszeiten geändert, Hilfsmittel zugelassen oder Hilfeleistungen von Dritten in Anspruch genommen werden können.
Arbeitsplatz: besondere Tastatur, spezieller Schreibtisch und anderes
Wer bereits jung von MS betroffen ist, kann die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit mit ihren speziellen Angeboten in Anspruch nehmen. Unterstützt wird die Bundesagentur dabei durch Ärzte, Psychologen und technische Berater. Der technische Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit ermittelt beispielsweise, welche technischen Hilfen ein Jugendlicher mit Einschränkungen braucht, damit er arbeiten kann. Das kann ein größerer Bildschirm sein, die MS-Betroffene mit Sehstörungen erheblich entlasten. Oder auch ein höhenverstellbarer Schreibtisch.
Ausbildung im Berufsbildungswerk
Ist die Ausbildung in einem normalen Betrieb wegen Krankheit oder Behinderung nicht möglich, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dies in einem Berufsbildungswerk zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in einem solchen Fall die Kosten für die Ausbildung sowie die Unterbringung und Verpflegung.
Kontakt mit anderen aufnehmen
Das Jugendportal der DMSG, der Deutschen Gesellschaft für Multiple Sklerose e. V., bietet viele Informationen rund um deine Ausbildung mit MS. Zudem besteht hier auch die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen, die MS haben, in Kontakt zu treten.