Behinderten Parkberechtigung

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von madita1
Am
Beiträge: 1908
Registriert: 24. Januar 2013, 16:17

Behinderten Parkberechtigung

Hallo an alle ,wer kann mir sagen, ab welchem GdB ich eine Parkberechtigung bekomme?? Ich bin gerade dabei, einen Änderungsantrag zu stellen. Zur Zeit habe ich 60/G.
Habe da so unterschiedliche Meldungen gehört. Wie sind Eure Erfahrungen? LG Madita

von Marie-Christine
Am
Beiträge: 90
Registriert: 30. Dezember 2014, 14:43

Behinderten Parkberechtigung

Hallo Madita,

also ich habe gerade einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Ich habe GdB 70 und ein "G" und ein "B".

Und ich entscheide mich für die Wertmarke mit 72 Euro, wo ich öffentliche Verkehrsmittel benutzen darf.

Aber parken darf ich mit diesem Ausweis nicht.

Ich habe eine Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen mitgeschickt bekommen.

Die Straßenverkehrsbehörde kann für Behinderte Ausnahmeregelungen treffen.

Aber man muss mindestens GdB 70 und noch GdB 50 zusätzlich für Funktionsstörungen an der Lunge oder dem Herz haben.

Oder GdB 80 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen.

Oder man muss eine Darmerkrankung wie Colitis haben mit GdB von wenigstens 60. Oder einen künstlichen Darmausgang mit zugleich künstlichem Harnausgang, wenn hierfür alleine wenigstens GdB 70 vorliegt.

Oder man muss das "aG" haben um das Parkrecht zu haben.

Das "G" reicht nicht aus.

So habe ich es verstanden.

LG
Marie

von madita1
Am
Beiträge: 1908
Registriert: 24. Januar 2013, 16:17

Behinderten Parkberechtigung

Hallo Marie danke für die Info. Werde es berücksichtigen bei dem Antrag. Zur Zeit habe ich 60/G.
Das erscheint mir aber zu wenig:-(. Das parken auf berechtigten Parkplätzen wird in meinen Augen immer von Leuten genutzt, die wesentlich besser als ich laufen können.

Wie schaffen die das nur, berechtigt zu sein?? Liebe Grüße Madita

von Brillosaurus01
Am
Beiträge: 7233
Registriert: 24. Januar 2013, 16:23

Behinderten Parkberechtigung



Hallo,

ja, da hat die Marie Recht.

Ein einfacher SBA allein reicht nicht aus, um auf diesen Parkplätzen parken zu dürfen.

Es bedarf schon des AG im Ausweis (außergewöhnlich Gehbehindert).

Aber Polizei und Ordnungsbehörden drücken meist schon ein Auge zu,

wenn man "nur das G" vorweisen kann.


Gruß, Jörg