Hallo an alle, die es betrifft. Es gibt ein rechtskräftiges Urteil bzgl der Abschagssumme auf EU Renten was aber von der Rentenversicherung ignoriert wird.
Aktenzeichen B 4 RA 22/05R vom 16.5.2006. Aufrufen über Google:Gesetz zum Rentenabschlag auf EU Rente.
Sorry, kann Euch keinen Link schicken, aber so findet ihr es auch.
Wer im VdK ist sollte sich erkundigen ob man da noch etwas machen kann, auch bei älteren Rentenbescheiden.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man 4 Jahre rückfordern.
Ich mache morgen einen Termin beim VdK aus. LG Madita
EU Rente
EU Rente
Hallo Madita,
habe gerade erst deinen Beitrag gelesen.
Das ist wirkloich interessant und eine Überprüfung durch den VDK auf jedenfall eine gute Idee.
Werde nächste Woche mal wenn ich aus dem KH wieder zuhause bin mal einen Termin machen.
Danke !!!!
Gruß Mel
habe gerade erst deinen Beitrag gelesen.
Das ist wirkloich interessant und eine Überprüfung durch den VDK auf jedenfall eine gute Idee.
Werde nächste Woche mal wenn ich aus dem KH wieder zuhause bin mal einen Termin machen.
Danke !!!!
Gruß Mel
EU Rente
Hallo, ich kann Euch nur raten, schaut Euren Rentenbescheid durch.Auch wenn da steht, die Rente wird zu 100% gezahlt, sind die Abschläge schon einberechnet.
Die verarschen uns doch mit so einer Info.Da es ja viele Leser und wenig Antworter gab, seid ihr wohl alle zufrieden LG Madita
Die verarschen uns doch mit so einer Info.Da es ja viele Leser und wenig Antworter gab, seid ihr wohl alle zufrieden LG Madita