Tagchen Leute, "Umschulung", "Weiterbildung" oder "Fortbildung": gibt es da irgendeine zeitliche Regelung die man einhalten muss, um sowas zu beantragen?

Eröffnen Sie hier ein beliebiges Thema, das Sie abseits von MS diskutieren möchten.
von Gast
Am

Tagchen Leute, "Umschulung", "Weiterbildung" oder "Fortbildung": gibt es da irgendeine zeitliche Regelung die man einhalten muss, um sowas zu beantragen?

Tagchen Leute,

habe mal zwei Fragen und wäre sehr froh, wenn sie jemand mir beantworten könnte, oder weiß, wo ich sie eventuell bekommen könnte!

Habe zwar schon im Internet geschaut, aber leider konnte da mir diese Frage nicht beantwortet werden.

Mit den Damen und Herren der Agentur für Arbeit, sowie Jobcenter, möchte ich nicht nachfragen, da ich bereits mehrere Anfragen hatte und stellte, aber Hilfe von denen nicht zu erfahren ist (einer der Beweise, siehe vorletzten Absatz beim „PS.“).

Ich könnte zwar noch mehr Beweise liefern (schreiben) aber das würde zu lange dauern und möchte euch nicht zu sehr beanspruchen.

Folgende Ausgangssituation:
Habe vor über 2 Jahren, eine Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation genehmigt bekommen (nach 3 Jahren Kampf) und bin seit dieser Zeit arbeitsuchend.

Erste Frage:
Würde man nochmal eine Umschulung, Weiterbildung oder Fortbildung bekommen, wenn nach dieser sehr langen Zeit (über 2 Jahre), sich kein Arbeitsplatz ergeben hat?

Zweite Frage:
Gibt es da irgendeine zeitliche Regelung, die man einhalten muss, um sowas zu beantragen?

Zum besserem Verständnis (wer weiterlesen will)
Bis jetzt hatte ich keine Chance einen Arbeitsplatz zu erhalten und bin jetzt schon länger arbeitsuchend, als meine Umschulung dauerte!

Ich habe von (14. Januar 2013 bis 08.09.2013) 114 Bewerbungen geschrieben und nur 4 Bewerbungsgespräche geführt, wobei 3 davon, beim öffentlichen Dienst waren (die müssen einladen, wenn man seine Behinderung angibt, damit die bei einer Absage nicht angezeigt werden können, wegen Benachteiligung)!

Das was ich letztes Jahr schrieb (muss ich mal nachschauen), und das was ich in der Zeitung stellte (Stellengesuch), von meinem Geld (nichts vom Jobcenter und Konsorten), ist gar nicht mitgerechnet!

Zudem kommt noch hinzu, dass ich schon 38 Jahre bin und mich niemand als Auszubildender einstellt. Bekam schon eine Antwort, ich solle mich lieber fort- oder weiterbilden, anstatt eine neue Ausbildung. Aber ich war so verzweifelt, dass ich lieber noch mal eine Ausbildung machen wollte, anstatt arbeitslos zu sein!

Dieses hatte ich bereits vor einem Jahr schon versucht (die Weiterbildung), was mir aber nicht genehmigt wurde.
Das begründeten die damit, dass ich durch diese Umschulung genug gebildet bin, um in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Aber dass das nicht zutrifft, zeigt mehr als deutlich, dass ich (wie oben schon angegeben), länger arbeitsuchend bin, als meine Umschulung dauerte.

Mit meinem Alter und keine Berufserfahrung, werde ich wohl nie einen Arbeitsplatz erhalten, daher auch die Weiterbildung, da ich mir öfters anhören muss, dass ich nichts besonderes gelernt habe und keine besonderen Kenntnisse besitze wie z. B. SAP etc…

Wenn mir jemand helfen kann, wäre ich sehr froh und dankbar.

Schöne Grüße

Ludwig

PS. Habe den Schwerbehindertenausweis (50%), aber optisch noch keine großen Einbußen!
Ich erhoffe mir natürlich durch den Schwerbehindertenausweis, etwas mehr Hilfe zu erfahren!

Aber mein zuständiger Reha-Sachbearbeiter, ist keine Hilfe und als Zeichen meiner Richtigkeit dieser Aussage, kann ich euch mitteilen, dass er (mein Reha-Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit), mir sagte, dass er von „seinem Vorgesetzten“ sich nichts groß erzählen lässt, da er (der Vorgesetzte) nur genauso viel Geld bekommt, wie er (mein Reha-Sachbearbeiter)!

Denke das zeigt ganz klar seinen Charakter und wenn er seinen Vorgesetzten nicht besonders wertschätzt, nur weil er nicht mehr verdient als er, dann ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass er mich als ALG II-Bezieher erst Recht nicht für Akzeptabel hält.

von Tiffi
Am
Beiträge: 6514
Registriert: 24. Januar 2013, 14:37

Tagchen Leute, "Umschulung", "Weiterbildung" oder "Fortbildung": gibt es da irgendeine zeitliche Regelung die man einhalten muss, um sowas zu beantragen?

hallo Ludwig

ich habe dir in der Community eine E-Mail geschrieben. ...

Ich wünsche dir, dass noch hilfreiche Meldungen kommen.

VG, tiffi

von smartina
Am
Beiträge: 12
Registriert: 13. Februar 2013, 21:18

Tagchen Leute, "Umschulung", "Weiterbildung" oder "Fortbildung": gibt es da irgendeine zeitliche Regelung die man einhalten muss, um sowas zu beantragen?

Hallo Ludwig,

auch wenn schon einige Zeit seit Deiner Anfrage vergangen ist...

Die Genehmigung von Weiterbildungen über die Agentur für Arbeit oder über das Jobcenter liegen im Ermessen des Sachbearbeiters. Da gibt es einen Katalog an Bedingungen, um sog. FbW-Maßnahmen (Förderung der beruflichen Weiterbildung) über das SGB III genehmigen zu können, aber es bleibt die Einschätzung des Mitarbeiters.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit ein Praktikum bei potenziellen Arbeitgebern zu machen (Fachjargon Maßnahme bei einem Arbeitgeber über § 45 SGB III). Dann kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Mit ein bisschen Glück springt zumindest ein Zeugnis dabei raus und mit viel Glück ein Arbeitsvertrag. Wahrscheinlich hast Du diverse Anläufe schon gemacht.

Sog. erwerbsfähige Leistungsbeziehende des Jobcenters können dann in weitere Maßnahmen "gesteckt" werden, wie z.B. die sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) oder Aktivierungsmaßnahmen.

Ansonsten gibt es je nach Bundesland Erwerbslosenberatungsstellen (in NRW gibt es die) und/oder ehrenamtliche Erwerbsloseninitiativen, die sich auskennen, ohne dass man zum "Amt" muss.

Um jenseits der Arbeitsagentur und des Jobcenters eine Beschäftigung zu finden, gibt es auch noch den Bundesfreiwilligendienst. Ansprechpartner ist der zuständige Regionalkoordinator, um eine passende Stelle zu finden. Meines Wissens darf kein Amt was dagegen haben, aber die dürfen nicht unbedingt aktiv in die Richtung beraten.

So, das waren nun viele sehr allgemeine Stichworte!
Bei Fragen stehe ich gerne (auch über die Community) zur Verfügung.

Und was heißt da "nichts Besonderes gelernt"? Dich als Mitarbeiter macht doch was besonders! Du bringst zwar keine direkte Berufserfahrung aber jede Menge Lebenserfahrung mit! Vielleicht kannst Du ein Hobby in die Wagschale bei einem Arbeitgeber werfen?

Ich drücke Dir die Daumen!

Liebe Grüße

Tina