Grad der Behinderung

Am Anfang stehen viele Fragen, hier finden Sie schnelle Antworten.
von Gast
Am

Grad der Behinderung

Hallo Rüdiger
wenn der Laden in dem du arbeitest mehr als 10 Mitarbeiter hat, ist er organisiert. Betriebsrat und so. Bei einem GdB von 30% wirst du gleichgestellt. Dann kann der Betrieb dir nur mit Rücksprache vom Versorgungsamt kündigen.
Gruß Markus

von Soulio
Am
Beiträge: 176
Registriert: 12. März 2013, 14:59

Grad der Behinderung

Markus91 hat geschrieben: Hallo Rüdiger
wenn der Laden in dem du arbeitest mehr als 10 Mitarbeiter hat, ist er organisiert. Betriebsrat und so. Bei einem GdB von 30% wirst du gleichgestellt. Dann kann der Betrieb dir nur mit Rücksprache vom Versorgungsamt kündigen.
Gruß Markus
Hallo Markus,

..das stimmt zwar alles so.
Ebenso richtig ist allerdings auch das, was ich zuvor schrieb.
Der AG wird den AN los, wenn er denn wirklich will.
Dies auch dann, wenn der AN ein Schwerbehinderter mit GdB > 50 % ist und sich ein evtl vorhandener Betreibsrat für ihn einsetzt.
Leider....
Gruß
Rüdiger

von Gast
Am

Grad der Behinderung

Hey Ideal!

Also wenn du aus Göttingen kommst, kann ich dir nur raten Vorort den VdK zu konsultieren.

Bei meinen Erstantrag über den VdK hatte ich innerhalb von 3-4 Wochen mein Behindertenausweis mit 50 Gdb und Merkzeichen G, obwohl ich noch relativ fit war.

Wobei ich sagen muss, dass es anscheinend Andererorts schlechte Errfahrungen mit den VdK gibt, kann deshalb nur Göttingen empfehlen.

Gruß

Michael
Zuletzt geändert von Gast am 19. Juli 2013, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Grad der Behinderung

Hi,

Kündigung mit SBA ist heute kein Problem mehr.

Es gibt Anwälte die sich darauf spzialisiert haben, Mitarbeiter mit SBA loszuwerden ohne das es groß was kostet.

Gab sogar mal ein mehrseitiges Interview mit so einem Anwalt in einem Mittelsandsmagazin.

Der Kündigungsschutz bringt kaum noch was.

Grüße
susaen