Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

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von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Kein Roman,einfach lesen...

www.Schwerbehinderung-Aktuell.de

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Hallo,
Danke für die vielen antworten. Ich habe natürlich auch mich selber schon informiert, nur manchmal bin ich mir nicht sicher, ob ich diese Bürokratie richtig verstehe.
Allen einen schönen Tag noch!

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Hi Rüdiger,

nicht ganz so richtig...

soulio hat geschrieben: Guten Morgen Susaen,

ich habe mir mal den einen Satz herausgegriffen:

Diese Aussage ist leider falsch !! wird jedoch ganz häufig falsch beantwortet.
Ich selbst bin studierter Jurist, habe mich bei mehreren Fachanwälten für Arbeitsrecht genau danach erkundigt.
Eindeutige Antwort war: Selbstverständlich musst Du es trotz GdB 50 % nicht gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber offenbaren ( z.B. wenn dies in einem Personlabogen abgefragt wird ).
Einzige Ausnahme von dieser Regel: Durch Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen würdest Du Dich oder Andere im Job gefährden !
Beispiel: Ein Gerüstbauer mit MS,wackligem Gang und Sehbeeinträchtigungen plumpst vielleicht vom Gerüst und fällt auf Andere drauf.
Keinesfalls würde ein Schweigen zu einer Kündigung führen.
Diese wäre rechtswidrig !!


Dies nur zur Klarstellung.

Viele Grüße
Rüdiger
Meine letzte Info stammt dazu aus 2012:
Seit längerem ist umstritten, ob Arbeitnehmer eine Schwerbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber offen legen müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt am 16.02.2012 entschieden, dass die Nichtoffenlegung der Schwerbehinderung im Kündigungsfall durchaus Folgen haben kann, zumindest dann, wenn der Arbeitgeber gezielt nach einer Behinderung fragt und der Arbeitnehmer die Frage falsch beantwortet.
http://karriere-journal.monster.de/beru ... ticle.aspx
Dabei ist auch die Angabe im Personalbogen gemeint.
Das Urteil dazu finde ich aber gerade nicht mehr.

Ein anderes Problem ist die Ausgleichsabgabe, die ansonsten vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.
Daher kann der Arbeitgeber schon interesse daran haben jemanden mit einem SBA einzustellen, vorallem wenn er auch weiss was für Förderungen er bekommen kann.

Das was du meinst, leitet sich aus dem Arbeitschutzgesetz ab. Da steht sowas drin, das der Arbeitgeber nur Personen mit Tätigkeiten beauftragen darf, die körperlich und geistig geeignet sind.
Aber leider versuchen einige auch beim Betriebsarzt zu lügen, sodass in solchen Fällen ganz andere Konsequezen drohne können.

Grüße
susaen

von Soulio
Am
Beiträge: 176
Registriert: 12. März 2013, 14:59

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Guten Morgen Susaen,

gerade habe ich den Artikel gelesen.
Auch nach dessen Lektüre bleibe ich bei meiner Aussage, dass Du eine Schwerbehinderung dem Arbitgeber ggü nicht offenbaren musst.
Meist wäre dies auch eher schädlich ( z.B. im Bewerbungsgespräch).

Allerdings kommt es stets bei der Juristerei auf den Einzelfall ! an.
In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, dass Du ansprichst, ging es darum, dass ein schwerbehinderter AN erst im Insolvenzverfahren seines AG von der Schwerbehinderung berichtet, nachdem er zuvor bereits dazu gelogen hatte.

Außerdem ist hier weniger das Arbeitsschutzgesetz, sondern vielmehr das AGG = Arbeitnehmer-Gleichbehandlundsgesetz relevant.

Viele Grüße
Rüdiger

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

also, mit gdb 40 oder 30 ist man nicht "gleichgestellt". eine gleichstellung muss man beantragen. ich wollte das machen mit meinem mickrigen gdb30, aber der schwerbehindertenbeauftragte hat gemeint,d as könne ich mir sparen.
wirkt sich ja nur aus, bei risiko der kündigung und das sei ihm bei uns (stadtverwaltung) in den ganzen jahren noch nicht untergekommen!

außerdem wird es erfahrungsgemäß sehr schwierig mit nicht sichtbaren symptomen (fatigue, kognitive probleme, depris etc.) einen sba zu bekommen.

du musst eine schwerbehinderung im job nicht angeben, es sei denn du gefährdest dich oder andere. aber: wenn du nichts sagst, dann kriegst du logischerweise auch die 5 tage sonderurlaub nicht.

außerdem: für den arbeitgeber hat es ja auch vorteile, einen gewissen anteil an schwerbehinderten in seinem betrieb zu haben.
Zuletzt geändert von Gast am 30. August 2013, 07:26, insgesamt 1-mal geändert.