Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

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von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Hallo,
ich bin am überlegen, ob ich einen Ausweis beantragen soll oder nicht. Ich habe seit September 2012 die Diagnose. Verdacht bestand schon zwei Jahre vorher. Warum habt ihr den Ausweis beantragt? Laufen,usw. kann ich(GsD!), aber ich bin die ganze Zeit am überlegen?! Gibt es jemanden hier der den Ausweis auch beantragt hat, obwohl keine Gehbehinderung, Sehbehinderung oder sonstiges besteht?
Wäre echt lieb, wenn sich jemand darauf meldet.
Viele sonnige Grüße :D
Julia

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Hallo,
wofür benötigst du den Schebi?

Ich kann dir nur sagen laß es,erspart viel Fragerei und Bürokratie.
Zumal du einen richtigen Ausweiß erst ab GdB 50 erhälst.

Allein die Diagnose MS reicht nicht für einen Schebiausweiß.

glg tux

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Ich habe darüber nachgedacht, weil viele darüber schreiben. Und ich habe keine Ahnung darüber. Wegen meiner Arbeitsstelle, usw. Habe Angst meine Stelle zu verlieren. Ich lese immer Ausweis und Grad der Behinderung. Und deswegen hab ich mal nachgefragt. Wollte gerne wissen, wie es bei anderen aussieht. Danke für die Antwort :-)
Bis bald Julia

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Hallo Julia,

erst ab 50 GdB gilt man dem Gesetz nach als schwerbehindert, bis 40 GdB nennt sich das "gleichgestellt".
Den Ausweis erhält man tatsächlich erst ab 50 GdB. Der ist aber nicht das Entscheidende!
Wichtig bei Berufstätigen ist, das die Krankheit von Anfang an als solche erfasst ist. Aufstocken bei Verschlimmerung kann man immer noch. Bei einer chronischen, unheilbaren Erkrankung wie MS erhhälst Du auf jeden Fall erst einmal 20 GdB. Höhere Grade richten sich nach den tatsächlichen Behinderungen, heißt: Was kann ich noch, was kann ich nur schlecht, was kann ich gar nicht mehr.

Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, Deinen Arbeitgeber von Deiner Krankheit zu unterrichten, ich würde es Dir aber dringend empfehlen, da es Dir nur Vorteile bringt.
Erstens erhält man bereits bei 30 GdB eine Steuerermäßigung (sind zwar nur 2 Mark fuffzig, aber immerhin) und zweitens hat man auch hier bereits eine Kündigungsschutz.
Sollte es dann später zu Verschlimmerungen kommen ( und da ist bei MS ja fast schon Gesetz) und Du auf 50 GdB kommst, steigt der Steuerfreibetrag, Du erhältst 5 Tage zusätzlichen Urlaub und bist praktisch unkündbar, es sei denn, Du hast goldene Löffel geklaut!
Auch Dein Arbeitgeber hat dadurch steuerliche Vorteile, und zwar nicht zu knapp, sonst würde ja niemand behinderte Menschen beschäftigen. Große Firmen sind sogar verpflichtet, Behinderte einzustellen, sonst zahlen sie eine Strafe, die in den großen Pott des Integrationsamtes geht, das die Gelder dann wiederum an die Firmen abgibt, die Behinderte beschäftigen, um damit Arbeitsausfälle auszugleichen oder Arbeitsplätze behindertengerecht auszustatten..
Es ist also auch im Interesse Deines Arbeitgebers, dass Du zumindest Gleichstellung jetzt gleich beantragst.
Vorgehensweise:
Den Antrag stellt man beim Versorgungsamt, neuerdings auch genannt "Amt für Familie und Soziales", oder so ähnlich.
Kann man natürlich, wie fast alles heutzutage, auch online machen, google mal!
Rufe aber sicherheitshalber das zuständige Amt danach nochmal an, ob der Antrag auch eingegangen ist, ich habe da gerade selber schlechte Erfahrung gemacht, angeblich war mein Verschlimmerungs- Antrag trotz online_Bestätigung nicht eingegangen.

Du erhältst dann per Post eine Schweigepflichtentbindung Deiner Ärzte, die Du unterschrieben zurückschicken musst.
Dann geht alles seine (langsamen) Gang: Deine Ärzte werden angeschrieben, geben ihre Diagnose ab, und der Medizinische Dienst des Versorgungsamtes entscheidet dann, welchen Grad der Behinderung Du bekommst.

Es ist daher dringend angeraten, Deine Dich behandelden Ärzte zu informieren, dass Du den Antrag gestellt hast und Dich mit Ihnen über die Diagnose Erstellung zu unterhalten, damit es nicht zu Untertreibungen kommt.
Hau auf die Kacke, übertreibe zu Not, sag' bloß nicht, es geht Dir doch eigentlich noch ganz gut!

Das war jetzt 'ne Menge Info, ich weiß, aber ich hoffe, es hat Dir geholfen.

Alles Gute für Dich,

Bettina

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Ich kann Dir nur den Rat geben, den Ausweis zu beantragen, auch wenn es vielleicht nicht 50 % sind, kann bei 30% schon eine Gleichstellung erfolgen und damit hast Du einen besseren Schutz beim Arbeitsplatz. (Es gibt viele Informationen und Ratgeber beim Landesamt für Soziales Familie und Jugend, einfach mal im Internet schaun.) Wenn sich die Symptome verschlimmern kannst Du auch einen Verschlechterungsantrag stellen und hast schon die dementsprechende Erfahrung, wie es läuft. Deinen Arzt würde ich auch darauf ansprechen. Ich finde diesen Schritt sinnvoll und sehe keinen Grund, diesen Antrag nicht zu stellen.
LG
Martina

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Hi,

der einzige Vorteil ist der Steuervorteil.

Den Kündigungsschutz kannst du vergessen, wenn keine andere Stelle für dich im Unternehmen frei ist und ist eine Weiterbeschäftigung den Unternehmer nicht zumutbar.
Wie Unternehmer das darlegen müssen, sagt ihnen der Anwalt. Und es gibt nicht gerade wenige Anwälte, die sich auf die Kündigung von "unkündbaren" spezialisiert haben.
Hier ist einer zu finden:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 25792.html

Es kann sogar für ein Unternehmen leichter sein, jemanden zu kündigen mit Behinderung als umgekehrt.
Vorallem wenn man auf Grund der Behinderung nicht alle Tätigkeiten so ausführt wie andere.

Und dann gibt es noch das Arbeitsschutzgesetz, ein Unternehmer darf nur Mitarbeiter mit Tätigkeiten betrauen, die geistig und körperlich geeignet sind. Wenn das nicht mehr gegeben ist, kann eine reguläre Kündigung erfolgen.

Und körperliche Einschränkung müssen teilweise dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Beim Antrag auf Gleichstellung wird zudem meist der Arbeitgeber informiert, also wenn die nicht durchgeht, weiss er, das er dich schnell loswerden muss.

Und sobald du einen GdB von 50 hast, musst du das auch im Personalbogen bei einem neuen Job angeben.
Machst du das nicht, kann das sogar zur Kündigung führen. (Vertrauensverlust)

Der GdB hat also auch etliche Nachteile und viele Nachteilsausgleiche bringen heute nicht mehr das, was viele denken.

Die Urlaubstage richten sich nach deiner Standardarbeitswoche und der Wochenarbeitszeit.
Die 5 Tage sind nur bei 40h/Woche der Fall, bei Teilzeit sind es weniger.

Was die Beurteilung des GdBs angeht, zählen die MS Symtome die seit mind. 6 Monate auf dauer bestehen. Wenn du eine BT machst, wird teilweise ein GdB von 20-30 gewährt. Gibt aber auch Versorgungsämter die auch nur einen GdB von 10 dafür geben.

Also, es gibt keine Vorteile, sondern max. einen Nachteilsausgleich der aber häufig nicht das ist, was viele darunter verstehen.

Grüße
susaen

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Das ist ein breites Thema, wie Du siehst. Hol Dir Informationen ein, die den Tatsachen entsprechen. Es gibt immer negative und positive Erfahrungen zu einem Thema. Und da wir ja nicht wissen, wie es in Deinem Betrieb zugeht, können wir Dir auch nur unsere Erfahrungen mitteilen, die nicht eins zu eins auf Deine Situation passen mögen. Ich finde den Ausweis gut, habe aber auch nur positive Erfahrungen gemacht. Es gibt viele Ratgeber zu dem Thema und auch die möglichen Konsequenzen werden dort aufgezeigt. Welche Informationen an Deinen Arbeitgeber gehen, weiß ich nicht, meiner ist nicht informiert worden (von anderer Seite).
LG
Martina

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Guten morgen,
@Susaen,absolut richtig deine ausführungen...

Alles andere ist leider Wunschdenken,ist leider so in unseren heutigen zeiten.

lg tux

von Soulio
Am
Beiträge: 176
Registriert: 12. März 2013, 14:59

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis


Hi,

der einzige Vorteil ist der Steuervorteil.

Und sobald du einen GdB von 50 hast, musst du das auch im Personalbogen bei einem neuen Job angeben.
Machst du das nicht, kann das sogar zur Kündigung führen. (Vertrauensverlust)


Grüße
susaen

Guten Morgen Susaen,

ich habe mir mal den einen Satz herausgegriffen:

Diese Aussage ist leider falsch !! wird jedoch ganz häufig falsch beantwortet.
Ich selbst bin studierter Jurist, habe mich bei mehreren Fachanwälten für Arbeitsrecht genau danach erkundigt.
Eindeutige Antwort war: Selbstverständlich musst Du es trotz GdB 50 % nicht gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber offenbaren ( z.B. wenn dies in einem Personlabogen abgefragt wird ).
Einzige Ausnahme von dieser Regel: Durch Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen würdest Du Dich oder Andere im Job gefährden !
Beispiel: Ein Gerüstbauer mit MS,wackligem Gang und Sehbeeinträchtigungen plumpst vielleicht vom Gerüst und fällt auf Andere drauf.
Keinesfalls würde ein Schweigen zu einer Kündigung führen.
Diese wäre rechtswidrig !!


Dies nur zur Klarstellung.

Viele Grüße
Rüdiger

von Gast
Am

Kann jemand helfen? Schwerbehindertenausweis

Jou, so isses!

Ich bin zwar keine Juristin, bin aber in der Schwerbehindertenvertretung bei uns im Betrieb und kenne mich daher ganz gut aus.

Dass man die Behinderung nicht angeben muss, heißt nicht, dass man es nicht sollte. Das ist wie bei einer Schwangerschaft: Irgendwann siehst du' s !

Ich kann nur jedem Arbeitnehmer empfehlen, mit offenen Karten zu spielen, dann hat auch der Arbeitgeber die Möglichkeit, zeitig zu agieren.
Wenn ihm an Dir gelegen ist, wird er versuchen, Deinen Arbeitsplatz zu erhalten, evtl. mit Hilfe des Integrationsamtes.
Diesem ist natürlich in erster Linie wichtig, dass man in Arbeit bleibt, sie unterstützen den Arbeitgeber ggf. finanziell, man muss das nur in Angriff nehmen, Anruf genügt. Im Gegensatz zu anderen Ämtern sind die sogar recht spendabel.

Jeder Arbeitgeber, der einem Schwerbehinderten kündigen will, muss erst einmal an diesem Amt vorbei, die prüfen nämlich gründlich, was es mit dieser Kündigung auf sich hat.
Kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass die Kündigung aus triftigen Gründen, die eben nichts mit der Behinderung zu tun haben, stattfindet, darf er einem schlichtweg nicht kündigen!

Die Praxis besagt natürlich, dass ein Arbeitgeber, der einen raus haben will, ihn auch rausbekommt zur Not zahlt er eben eine Strafe und eine Abfindung, und die Sache ist gegessen.
Aber wer will schon für einen Betrieb, in dem man nicht gern gesehen ist, sondern bestenfalls geduldet ist.
Soll nicht gut für den Seelenfrieden sein!

Liebe Grüße,

Bettina