Hallo liebe User!
Ich habe mal wieder eine Frage. Folgendes:
Ich habe gestern ein neues Schreiben von jetzt meinem alten Arbeitgeber, dem DRK, erhalten.
Es wurde ein Aufhebungsvertrag zum 31.07.2018 mit gegenseitigen Einvernehmen gestellt.
Im ersten Schreiben vom 07.09.2018 steht, dass ich 20 Urlaubstage und die ausstehenden Mehrstunden für 2017 sowie für 2018, 20 Urlaubstage (gesetzlicher Anspruch) erhalte. Dieses Schreiben habe ich auch im Lohnbüro erhalten und unterschrieben.
Im gestrigen Schreiben stand nun, dass ich keinen Urlaubsanspruch für 2018 mehr erhalte, da meine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente bereits ab 01.11.2017 gilt.
Wie rechtsgültig ist dieser nun? Meine erste richtige EU Rente erhalte ich das erste Mal im September 2018, obwohl rückwirkend diese Rente schon seit 2017 besteht.
Muss ich dieses Schreiben hinnehmen oder soll ich Widerspruch einlegen? Hat das schon einmal einer von euch erlebt und wie verhalte ich mich nun?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
LG
Andrea
Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag
hallo Andrea
das Ganze ist ziemlich komplex, deshalb würde ich an deiner Stelle nicht ohne fachkundige Hilfe reagieren und mich deshalb an den VdK (der auch für den Widerspruch hilfreich ist), einen ähnlichen Verband oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden
VG,tiffi
das Ganze ist ziemlich komplex, deshalb würde ich an deiner Stelle nicht ohne fachkundige Hilfe reagieren und mich deshalb an den VdK (der auch für den Widerspruch hilfreich ist), einen ähnlichen Verband oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden
VG,tiffi
Zuletzt geändert von Tiffi am 12. September 2018, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
Aufhebungsvertrag
Hallo Andrea, ja klar, wenn Deine EU Rente ab 2017 bewilligt ist, hast Du halt keinen Urlaubsanspruch mehr für 2018. Überstunden die vorher angesammelt wurden stehen Dir aber zu. Ich würde auch zum VdK raten, allerdings
muss man Mitglied sein und ein halbes Jahr wird als Wartezeit für Leistungen vorausgesetzt. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Dir da helfen.
Der Jahresbeitrag für den VDK lohnt sich auf jeden Fall, denn Hilfe in diesen Fragen werden immer bestehen. Denn nach der EU Rente muss ein Antrag auf Altersrente gestellt werden, wenn die Altersgrenze erreicht wird.
Da kann auch der VdK hilfreich sein. Ich wünsche Dir viel Erfolg und grüße Madita
muss man Mitglied sein und ein halbes Jahr wird als Wartezeit für Leistungen vorausgesetzt. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Dir da helfen.
Der Jahresbeitrag für den VDK lohnt sich auf jeden Fall, denn Hilfe in diesen Fragen werden immer bestehen. Denn nach der EU Rente muss ein Antrag auf Altersrente gestellt werden, wenn die Altersgrenze erreicht wird.
Da kann auch der VdK hilfreich sein. Ich wünsche Dir viel Erfolg und grüße Madita
Aufhebungsvertrag
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Mal schauen, wie ich jetzt weiter verfahre.
LG Andrea
LG Andrea
Aufhebungsvertrag
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Mal schauen, wie ich jetzt weiter verfahre.
LG Andrea
LG Andrea