Gleichstellung für Kündigungsschutz

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von Gast
Am

Gleichstellung für Kündigungsschutz

Hallo Ihr Lieben,

erstmal vorne weg... bin seit Mai 2012 schubfrei (bis auf leichten "Ausbruch" im November) und habe zur Feier des Tages gestern ein paar Wodka getrunken - da hatte meine MS bestimmt Spass mit :D

Jetzt aber zum Ernst des Lebens: Es könnte sein, dass mir eine Kündigung droht, da meine Firma sich von Mitarbeitern trennen muss. Ich habe 30% Behinderung, was meines Wissens nach für eine Gleichstellung zum schwerbehinderten Status reichen würde. Jetzt meine Frage: Wenn das Arbeitsamt mich aufgrund der Firmensituation gleichstellt, bin ich dann dauerhaft "schwerbehindert", muss also bei einem neuen AG bei Nachfrage angeben, dass ich behindert bin oder bezieht sich die Gleichstellung nur auf meinen aktuellen Arbeitsplatz und bin, falls ich den Job doch wechsel, dann wieder mit 30% GdB unterwegs?

*Bin heute irgendwie Freund von Schachtelsätzen :)*

Ganz liebe Grüße, Andrea

von madita1
Am
Beiträge: 1908
Registriert: 24. Januar 2013, 16:17

Gleichstellung für Kündigungsschutz

Hallo Beete, man eine schwierige Frage. Wenn eine Firma jemanden loswerden muß/will, geht das auch mit
Behinderung :-( :Aus Firmengründen bzgl der Wirtschaftlichkeit, gehen meißt die zuletzt gekommenen zu erst.

Habt ihr einen Betriebsrat? Sonst müßte Dich doch das AA beraten können. Mehr weiß ich leider auch nicht,aber
vielleicht meldet sich ja noch jemand. LG Madita

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Gleichstellung für Kündigungsschutz

Hi,

kurz, der Kündigungsschutz ist nicht mehr das, was viele denken.

Wenn der Arbeitgeber einen guten Anwalt hat, braucht er zwar einen Monat länger, dafür erspart er sich die komplette Abfindung für dich.
Ist eine Tatsache und es gibt Anwälte die haben sich auf die Kündigung von Personen mit SBA spezialisiert.

Die Gleichstellung bringt dir in einem Sozialplan ein paar Punkte, aber wenn keine Stelle für dich mehr am Standort vorhanden ist, bringt die dir nichts.

Und wenn er dich loswerden will, setzt er dich auf eine Stelle, die dich überfordert und wenn du fehler machst, bist den Job auch los, weil keine Stelle für dich da ist. Das I-Amt stimmt der Kündigung dann auch immer zu. Der Arbeitgeber muss dazu nur bestättigen, das keine andere Stelle da ist.

Oder er setzt dich auf eine Stelle, die dich total unterfordert und setzt damit auch die Bezahlung herab, weil Aufgaben bezogen und meist geht man Freiwillig, weil es eine zumutung ist.

Das zum Kündigungsschutz.

Sobald du die Gleichstellung beantragst wird dein Arbeitgeber angeschrieben und muss auskunft geben, ob dein Arbeitsplatz aufgrund deiner Behinderung in gefahr ist...

Zwar gilt die Gleichstellung rückwirkend ab dem Datum, an dem du den Antrag gestellt hast, aber auch nur, wenn dein Arbeitgeber bescheid weiss.

Wenn du dem zukünftigen Arbeitgeber nicht bescheid gibst, gilt die Gleichstellung nicht.
Wenn du erst nach der Probezeit damit rausrückst, kannst er dich rausschmeisen, wegen Vertrauensmissbrauch.
Gibt dazu auch schon Urteile.

Grüße
susaen


von madita1
Am
Beiträge: 1908
Registriert: 24. Januar 2013, 16:17

Gleichstellung für Kündigungsschutz

Hallo Susaen, ich habe gehofft, das Du Dich dazu meldest. Danke. LG Madita