Integrationsamt / Präventionsverfahren

In diesem Bereich finden Sie Hilfestellungen, wie sich Herausforderungen des Alltags meistern lassen.
von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Integrationsamt / Präventionsverfahren

Hi,

wie das ganze dann Abläuft, kann dir der Berater vom I- Amt sagen. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Alles gemacht heißt, offene Stellen geprüft, bei technischen Hilfsmittel alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Und natürlich den Verfahrensweg eingehalten.

Grüße
susaen

von carwolt
Am
Beiträge: 92
Registriert: 17. September 2013, 16:57

Integrationsamt / Präventionsverfahren

Hallo Zusammen,

ich möchte Euch kurz von meinem Gespräch im Integrationsamt berichten.

Es ist so, dass das Amt schaut, ob der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um den MItarbeiter weiter zu beschäftigen. Dies ist bei jedem Unternehmen anders, da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.
Mir wurde gesagt, dass von einem Konzern mit vielen Mitarbeitern mehr erwartet wird, als von einem Kleinunternehmer mit wenigen Mitarbeitern.

Hier eine kurze Definition:

Prävention

Sie umfasst alle Anstrengungen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Die betriebliche Prävention dient dazu, ...

- Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen frühzeitig zu beseitigen oder erst gar nicht entstehen zu lassen,
- alle Möglichkeiten von der Beratung bis zu finanziellen Hilfen zu erörtern und anzuwenden, mit denen sich das Arbeitsverhältnis dauerhaft sichern lässt.

Der Arbeitgeber sollte möglichst frühzeitig aktiv werden, wenn ...

- personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten erkennbar werden, die das Arbeitsverhältnis gefährden können. Er hat die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat sowie das Integrationsamt einzuschalten.
- Beschäftigte – egal, ob behindert oder nicht - innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die gesetzlichen Vorschriften sehen hierfür das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor. Es ermöglicht ein frühzeitiges und systematisches Vorgehen beim Lösen von Einzelfällen.

Arbeitgeber werden vom Integrationsamt unterstützt, wenn...

- es sich bei den Betroffenen um schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen handelt.

Das Kündigungsschutzverfahren kann verkürzt werden, wenn...

- die Präventionsvorschriften eingehalten wurden,
- der Arbeitgeber nachweislich alle Möglichkeiten geprüft hat, um eine Kündigung abzuwenden und das Integrationsamt frühzeitig eingebunden wurde.



In meinem Fall sieht das Amt durchaus Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung. Solange diese nicht ausgeschöpft sind, stimmt das Amt einer Kündigung nicht zu.
Letztlich muss man aber auch schauen, ob beide Parteien weiter zusammenarbeiten wollen. Dann würde man eventuell eine Einigungsstelle einberufen, um sich einvernehmlich zu trennen.



Das ganze Prozedere ist mittlerweile sehr lästig. Es kostet Kraft und Nerven.

Da ich aber nicht weiss, was danach kommt, kämpfe ich um meinen Arbeitsplatz.

Der Preis muss nach oben getrieben werden, falls sich die Wege trennen!!


Grüße

carwolt
Zuletzt geändert von carwolt am 12. Oktober 2013, 11:56, insgesamt 2-mal geändert.

von Rose66
Am
Beiträge: 5423
Registriert: 31. Mai 2013, 16:38

Integrationsamt / Präventionsverfahren

Hallo Carwolt

Ich arbeite ja nicht mehr, aber wünsche Dir für Deinen Weg viel Kraft und Ausdauer und gute Menschen

um Dich rum, vor allen Dingen hilfsbereite Mitarbeiter und besonders die " Chefs" .

Solange man arbeiten kann, fühlt man sich auch nicht so krank und irgendwie abgeschoben.

Kopf hoch und durch.

LG Marlis

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Integrationsamt / Präventionsverfahren

Hi,

das was du da geschrieben hast steht nicht anders im SGB IX.

Dein Arbeitgeber muss nur eine Stelle finden können und auch wollen, die am gleichen Standort ist und deinen Fähigkeiten entspricht.

Er kann dir auch Stellen mit geringeren Anforderungen anbieten, aber die sind immer mit weniger Bezahlung verbunden.

Auch die Abfindung wird sich im Falle einer Kündigung nur an der Beschäftigungszeit orientieren.

Zudem bist du dadurch immer Vorbelastet, und falls dir ein nach so kleiner Fehler passiert, kann es dich deswegen den Job kosten.
carwolt hat geschrieben: Prävention

Sie umfasst alle Anstrengungen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Das stammt aus dem SGB VII und hat nichts mit dem SGB IX zu tun.

Darauf solltest du bei der Argumentation auf jedenfall achten.
Daraus leitet sich nämlich ab, "Der Arbeitgeber darf nur Mitarbeiter mit Tätigkeiten beauftragen, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind."
Das leitet sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetzt ab, §7 wenn ich es noch richtig im Kopf habe.

Und weil jedes Unternehmen einen Betriebsarzt hat, meist einen externen, wird der am Ende wahrscheinlich entscheiden, was du noch machen kannst und was nicht.

Ansonsten frag nach dem B E M bei euch, wenn ihr das nicht habt, Betriebsrat fragen.

Ich will zwar den Teufel nicht an die Wand malen, aber schau dich schonmal nach einer anderen Stelle um, einfach nur schauen, keine Bewerbungen schreiben.

Nur den Stellenmarkt im Augebahalten.

Grüße
susaen


von Gast
Am

Integrationsamt / Präventionsverfahren

Hallo carwolt,

ich habe mich lange vor solchen Foren "gedrückt". Vielleicht hilft es aber sich Luft zu machen, und auszutauschen. Als ich nun Deine Anfrage, und die Antworten im Verlauf lese, fühle ich mich angesprochen, weil ich ebenfalls beruflich betroffen bin.

Auch ich bin MS´ler im Außendienst, nur derzeit an einer anderen zeitlichen Stelle als Du. Ich bin m 45, verheiratet, 2 Kinder, mit Auto, Haus...usw. Eigentlich ein richtiger Klassiker, wenn da nicht die MS wäre, und all die fatalen Folgen, die nun damit verbunden sind. Ich habe die Krankheit seit ca. 15 Jahren; aber erst im Mai 2012 "sicher diagnostiziert". Und seit dem weitere Schübe, und alles im Umbruch...

Leider überkommt mich immer wieder das Gefühl, das viele Informationen und "Weisheiten" genau so multiple sind wie die Krankheit selbst, die wir uns so zusammentragen können. Damit sind diese leider auch nur bedingt konkret hilfreich. Ich bin hier aus dem Bauch heraus sehr skeptisch, was die zahlreichen Tips angeht, obwohl wir ja alle danach auf der Suche sind. Die passenden Antworten auf unsere sehr unterschiedlichen Fragen, und Lösungsansätzen für den sich durch die MS verändernden Alltag.

Wenn ich nun die Infos dieses Forums hier überfliege, dann wird mir nur Angst und Bange. Denn es bestätigt in Etwa das, was ich auch für mich befürchte. Den gnadenlosen Rausschmiß aus der Firma, wo ich arbeite. Nur das die Eckdaten bei mir ein wenig anders aussehen. Kleine Firma, weit weg von meinem ADM-Gebiet. Die haben nicht mal genug Geld um pünktlich das Gehalt zu zahlen... und seit dem ich 2012 und 2013 jeweils gut 2-3 Monate wegen Schüben und Depressionen nicht arbeiten konnte, gibt es auch keine Umsatzziele mehr für mich zu erreichen, geschweige denn die immer geforderten jährlichen Steigerungen hinzukriegen. Kurzum, da brauchen wir nicht mal den Führerschein zu verlieren. Das erledigt sich quasi vorher von selbst.

Was mich nun im Kontext zu deiner Geschichte interessieren würde, ist folgendes...

Ganz realistisch betrachtet kommt es doch bei uns nur noch auf die Höhe einer möglichen Abfindung an, die wir herausholen, oder? Also wäre es doch ratsam die ohnehin schon schwindende Kraft auf eine passendere Beschäftigung, bzw. Suche danach zu bündeln. Ich bin mir in diesem Zusammenhang aber immer noch nicht sicher welchen Weg ich gehen soll bei der Suche nach einem neuen Job. Am liebsten würde ich bei passendem Angebot mit offen Karten spielen, und eben im Vorfeld den Arbeitgeber sowohl mit der Krankheit, als auch mit den möglichen Folgen "konstruktiv" konfrontieren. Ich würde mich damit besser fühlen, und hätte auch mit dem Arbeitgeber zusammen irgendwie eine Art Planungssicherheit, möglicher Weise den Arbeitsplatz gut vorbereitet an mein Belastungspotenzial anzupassen (Teilzeit...etc.), bis hin zu dem ggf. notwendigen Schritt, den Arbeitsplatz z.B. Rollstuhlgerecht umzugestallten. Immerhin profitieren ja die Firmen auch davon, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen (dann müssen sie die Strafabgaben nicht zahlen)... Ich kann mir schon das Grinsen in Euren Gesichtern vorstellen... Ja ein Lottogewinn ist wohl warscheinlicher ... Ich würde mich freuen, wenn wir uns dazu weiter austauschen könnten.

mfg x7sun


von carwolt
Am
Beiträge: 92
Registriert: 17. September 2013, 16:57

Integrationsamt / Präventionsverfahren

Hallo x7sun,

ich schicke dir zeitnah eine private Nachricht!

Gestern hatte ich einen Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Du wirst sehen, dass so mancher Tip hier sicherlich nett gemeint ist, aber keine Wertigkeit hat bzw. falsch ist.

VG

carwolt

von Gast
Am

Integrationsamt / Präventionsverfahren

hallo carwolt,

prima! Ich bin dankbar für jede wertvolle Info.

Danke für die schnelle Rückmeldung :-)

mfg x7sun