Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

Gerade ohne Erfahrung können ein paar kleine Hilfestellungen Großes bewirken.
von Steffen.S
Am
Beiträge: 76
Registriert: 24. Januar 2013, 19:50

Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

Hallo,
17 Jahre nach der Diagnose habe ich mich mal dazu durchgerungen einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis zu stellen bzw. den Grad der Behinderung feststellen zu lassen. Mein Neurologe meint dass man dann später mal früher in Rente gehen kann.
Gibt es hier irgendwelche Tipps was man angeben sollte? Oder spielt das alles keine Rolle und man kommt immer pauschal MS = 20%? (Mir geht es körperlich sehr gut, keine Einschr. und ich arbeite 100%)
Als Arztunterlagen habe ich nur die Klinikberichte wo die bisherigen Therapien und Schübe draufstehen. Reicht das?
Danke für Tipps
...und noch einen schönen sonnigen Abend
Zuletzt geändert von Steffen.S am 17. Juli 2013, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.

von Gast
Am

Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

Hey Steffen!

Kann dir nur raten über den VdK den Behindertenausweis zu beantragen.

Als ich mein Erstantrag über den VdK gemacht hab, da war ich auch noch topfit, da habe ich gleich 50 GdB bekommen, bei MS der rechtliche Anspruch. War auch nach drei Wochen ab Antrag schon ausgestellt!

Musst jedoch beim VdK Mitglied werden, aber es lohnt sich, zumindest lohnt es sich für mich, da ich mit minimalen Aufwand das Maximum an Ansprüchen erlange.

Die können dir auch bei Rentenfragen etc. kompetent weiterhelfen.

Wenn man schon MS hat sollte man auch alle gegebenen Möglichkeiten nutzen, die einen das Leben erleichtern.

Gruß

Michael

P.S Habe mich auch lange geweigert mir einen Behindertenausweis zu besorgen, aber letztendlich lohnt es sich, da man paar Vorteile dadurch hat.






von susaen
Am
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Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

Hi,

bei der Einschätzung zählen nur die tatsächlichen Ausfälle, die seit mind. 6 Monate auf Dauer bestehen.

Zum Thema VdK und Co. kann ich nur soviel sagen, es hängt starkt von der Ortsgruppe ab. Gibt gute und auch sehr schlechte. Kenne leider zu viele Fälle vor VdK und Co. schon zu dauerhaften finanzillen Schäden geführt hat.

Und auch die Sachbearbeiter in den Ämter nehmen Anträge von Sozialverbänden teilweise viel genauer unter die Lupe, und wenn da was vergessen worden ist, ist es halt abgelehnt.
Ein selbst ausgefüllter Antrag wird sehr viel kullanter und auch mit Rückfragen bearbeitet.

Wichtig ist beim Antrag nur, das du nicht angegeben hast, das alle Unterlagen beim Hausarzt sind, sonst wird nur der angeschrieben.

Und der Neuro sollte über den Antrag bescheid wissen, am besten warst du erst bei ihm und er hat dich nochmal ausführlich untersucht.

Grüße
susaen

von Steffen.S
Am
Beiträge: 76
Registriert: 24. Januar 2013, 19:50

Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

>bei der Einschätzung zählen nur die tatsächlichen Ausfälle, die seit mind. 6 Monate auf Dauer bestehen.

Dh wenn ich eigentl keine Einschränkungen habe kann ich es gleich lassen?
So Sachen wie:
-Dauermüde
-Blasenprobleme
-Gehstrecke
-Rückenprobleme
-...

sind ja nur Problemchen die einen ja aber nicht wirklich behindern wie ein zb Doppelbild.
Bei meinen 2 Neurologen bin ich alle 3 Monate.

Gruß


Zuletzt geändert von Steffen.S am 17. Juli 2013, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.

von Gast
Am

Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

@ Susaen

Also die VdK-Stelle in Göttingen ist sehr professionell.

Wie kamen die Leute zu finanziellen Schäden durch den VdK?

Bei jeden Bescheid wird darauf hingewiesen, dass Unkosten entstehen wenn man gegen klagt, sonst kann ich mir da nichts vorstellen, und dies hast du auch wenn du privat alles machst.

Hinzu kenne ich Leute, die 2 Jahre auf ihren Behindertenausweis gewartet haben, da sie es ohne den VdK gemacht haben.

Meiner Erfahrung nach ist das Versorgungsamt bzw. die Ämter eher vorsichtig wenn die Anträge über den VdK laufen, vielleicht ist Göttingen da eine Ausnahme?!

Grüße.


@ Steffen

Wenn ein ärztliches Attest über die Symptomatik vorliegt, wird es beachtet. Bei mir war dies aber erst wichtig beim Verschlimmerungsantrag.

Außerdem zählt erstmal die Hauptdiagnose, das "Schlimmste" zählt (MS), alles andere ist erstmal nichtig.

An deiner Stelle würde ich es einfach mal machen, kostet ja nichts.

Gruß

Michael








von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

Hi,

@Steffen, das sind doch auch Ausfälle. Die Bewertungsliste ist hier: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Wobei Fatigue, also die Müdigkeit nicht betrachtet wird, weil es den Punkt nicht gibt.

@Dodo: in einem Fall hat der VdK eine Frist verstreichen lassen, und in einem anderen war es eine Falschberatung.
In einem anderen Fall wurde geraten auf einen anderen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst zu klagen, obwohl Arzt und Reha eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt haben. Mit der Einschränkung, ein rein sitzender Arbeitsplatz wäre begrenzt auch möglich. Als Hausmeister wurde vom Arbeitgeber, Betriebsarzt und Betriebsrat eine volle Erwerbsminderungsrente empfohlen, die Abschläge wären nur gering gewesen. Der Sachbearbeiter vom VdK hat dann aber den Bericht der Reha gelesen und empfohlen besser zu klagen, ein sitzender Arbeitsplatz muss ja im öffentlichen Dienst gehen. Anscheinend hat der Sachbearbeiter das Alter falsch gelesen, die Person war schon 53 und der Sachbearbeiter hat in der Klage dann 35 geschrieben... ist leider erst viel später aufgefallen.
Durch die Klage und da diese nicht so schnell ging wurde die Person immer älter und am Ende gab es nicht die EM Rente, sondern eine Frühverrentung mit Abschlägen.
Die Person ist natürlich auch Sauer, den Sachbearbeiter hat die auch nie Persönlich gesprochen, denn das Beratungsbüro war nicht in der nähe.

In diesem Ortsverband hat ein Sachbearbeiter zu viele Fälle und verliert öffters den Überblick.

Und wie schnell ein Antrag bearbeitet wird, hängt von vielen Faktoren ab.
Wenn ein Sachbearbeiter viele Fälle hat, wird von oben her abgearbeitet.

Teilweise werden die Sachen auch 6 Monate liegen gelassen, und nochmal vom Arzt ein Befund angefordert, damit die Zeitfrist bewahrt wird und die Symtome überhaupt angekannt werden können.

Und wenn jemand in den Widerspruch geht, bekommt ein anderer Sachbearbeiter die Akte. Also wieder von vorne einarbeiten. Zudem kann der zweite Sachbearbeiter auch viel niedrigere GdB Punkte anerkennen.
Daher ist es mitlerweile Ratsam, kein Widerspruch, sondern nach 6 Monaten eine Verschlechterung zu stellen.

Und alleine die Diagnose MS gibt keinen GdB, das war mal so.
Heute zählen nur die Ausfälle.

Und ich kenne auch Sachbearbeiter, die mögen den VdK meist nicht mehr. Und prüfen alles dann 200%ig.

Grüße
susaen

von Gast
Am

Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

@ Susean

Hm, hört sich nicht so gut an.
Da kann ich deine abweisende Einstellung gegenüber der VdK vollkommen nachvollziehen.

Bei welchem Versorgungsamt bzw. wo herrschen denn solche Mißstände Vorort?

Habe vor 2 Monaten mein Verschlechterungsantrag per VdK eingereicht, ärztliches Attest lag vor (Verschlechterung der Gehfähigkeit und Bedürftigkeit einer Begleitperson beim Nutzen vom Nahverkehr.). Wollte das Merkzeichen B, damit meine Freundin mit mir einkaufen kann, gehen und tragen ist mittlerweile eine Herausforderung für sich;)

Habe nach 4 Wochen das Merkzeichen B bekommen und GdB von 50 auf 60 GdB, im neuen Checkkartenformat.
Hildesheim ist für Göttingen zuständig, die sind recht nett wenn ich anrufe und scheinen ihre Arbeit zu tun.

Also kann ich nur positiv vom VdK reden.

Ist ja echt doof, dass da solche Unterschiede in der Versorgung sind:(

Gruß

Michael


von Steffen.S
Am
Beiträge: 76
Registriert: 24. Januar 2013, 19:50

Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

>>Und alleine die Diagnose MS gibt keinen GdB, das war mal so.

@susuaen: Das heisst ich stelle jetzt mal den Erstantrag mit "Gesundheitsstörung = MS" dieser wird dann 6 Monate bearbeitet. Was für ein Ergebnis bekomme ich dann zurück?

Danach stelle ich dann Antrag mit Verschlechterung und gebe die ganzen Ausfälle an. Sollte dass dann am besten gleich der Neurologie offiziell als Bericht aufsetzen?

Oder doch besser gleich die Ausfälle mitschicken?

Danke und viele Grüße

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Erstantrag für Schwerbehindertenausweis

Hi Steffen,

Antrag ausfüllen, alles Angeben, vor dem Abschicken noch mit allen Ärzten Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren.

Den Ärzten mitteilen, das du beabsichtigst den Antrag zu stellen.

Wichtig ist genügend Vollmachten beilegen.

Je nach Amt kannst du Arztberichte beilegen, andere fordern die eh an, weil die schon zu viel gefälschte Berichte bekommen haben.

Egal was für einen Befund du bekommst, erstmal akzeptieren und Rechtskräftige werden lasssen.

Nach weiteren 6 Monaten kannst du einen Verschlechterungsantrag stellen, falls der Bescheid nicht der Meinung von dir und deinen Ärzten entspricht.

Je nach Amt geht der erste Antrag so 3 Monate (Bayern).
Hängt aber auch viel von deinen Ärzten ab.

Wichtig ist immer, das du angibst, dass nicht alle Berichte beim Hausarzt liegen.

Grüße
susaen

@Dodo, gut das du das verstehst und leider hängt viel vom Ansprechpartner vor Ort und der Arbeitsauslastung ab.
Und besser die lassen einen Antag 6 Monate liegen und fordern dann nochmal Berichte an, bevor jemand einen Bescheid mit GdB10 bekommt, weil die Symtome nicht bewertet werden können. Und das nur weil nicht im Bericht steht, wie lange die Symtome schon bestehen.