Hallo Waldfee
Ich habe Merkzeichen G und 70 % und kann auch nicht auf einen behindertenparkplatz.
Dieses Gesetz ist von n i c h t behinderten gemacht, wenn man gar nichts mehr machen
kann, braucht man auch nicht mehr einkaufen, meine Meinung. Aber die hilft mir ja nicht.
Schreibe mal sollte es klappen, muß jetzt auch einen verschlimmerungsantrag stellen.
Wir werden sehen.
Taxi zum Arzt
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von Gast
Am
Taxi zum Arzt
Laut den Krankenkassen gilt man ab 50% als schwer behindert.
Die Frage bei den Behindertenparkplätzen ist jetzt, ist dieser Parkplatz nur für körperlich oder auch für geistig behinderte...
Aber das ist völlig irrelevant, im Socialgesetzbuch ist vorgeschrieben dass alle mit oder über 50% als Schwer behindert eingeordnet werden, du könntest dagegen rechtlich vorgehen und würdest definitiv gewinnen.
Die Frage bei den Behindertenparkplätzen ist jetzt, ist dieser Parkplatz nur für körperlich oder auch für geistig behinderte...
Aber das ist völlig irrelevant, im Socialgesetzbuch ist vorgeschrieben dass alle mit oder über 50% als Schwer behindert eingeordnet werden, du könntest dagegen rechtlich vorgehen und würdest definitiv gewinnen.
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Hallo Daniela,Daniela.R hat geschrieben: Laut den Krankenkassen gilt man ab 50% als schwer behindert.
Die Frage bei den Behindertenparkplätzen ist jetzt, ist dieser Parkplatz nur für körperlich oder auch für geistig behinderte...
Aber das ist völlig irrelevant, im Socialgesetzbuch ist vorgeschrieben dass alle mit oder über 50% als Schwer behindert eingeordnet werden, du könntest dagegen rechtlich vorgehen und würdest definitiv gewinnen.
das ist leider nicht er Fall; ein Recht auf einen Behindertenparkplatz hast du erst ab 50% plus Merkzeichen aG!
Das entscheidet nicht die KK sondern das Landratsamt der Gemeinde bei der du den Antrag gestellt hast.
Richtig ist allerdings, dass es keine Rolle spielt, ob man geistig oder körperlich behindert ist. Wobei Geistig behindert sollte man nicht sein, wenn man noch Auto fahren will.
VG
Ariane
Zuletzt geändert von Ariane52 am 1. April 2015, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
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von Brillosaurus01
Am - Beiträge: 7233
- Registriert: 24. Januar 2013, 16:23
Taxi zum Arzt
Hallo,
ich finde diese Beiträge hier zum Thema interessant und amüsant.
Rechtlich und menschlich gesehen, eher interessant.
Möchte dir also beipflichten , Marlis.
Es stimmt aber, dass nur das AG zum Parken auf dem Behindertenparkplatz berechtigt.
Mir ist aber juristisch noch kein Fall bekannt, dass jemand abgeschleppt wurde,
weil er vielleicht nur ein G und kein AG im SBA hatte (!!!)
Selbst bei der Polizei arbeiten Menschen.
Man sollte es manchmal gar nicht glauben.
Also immer schön zumindest den SBA hinter die Windschutzscheibe auslegen.
Ich habe nur einmal ein Ticket bekommen,
weil ich den Ausweis nicht gut sichtbar ausgelegt habe (oder gar nicht ???).
Da war also die Polizei im Recht !
War meine eigene Blödheit.
Dummheit muss bestraft werden und ich habe ohne Diskussion mein Ticket bezahlt.
Man muss manchmal auch verlieren können.
Gruß, Jörg
P.S.: Wer unberechtigt auf einem Behinderten-Parkplatz parkt,
kann abgeschleppt werden.
Das kann so bis zu 300 € kosten (für einen PKW).
Sollte euer Fahrzeug als LKW zugelassen sein, dann wird es sehr viel teurer.
ich finde diese Beiträge hier zum Thema interessant und amüsant.
Rechtlich und menschlich gesehen, eher interessant.
Möchte dir also beipflichten , Marlis.
Es stimmt aber, dass nur das AG zum Parken auf dem Behindertenparkplatz berechtigt.
Mir ist aber juristisch noch kein Fall bekannt, dass jemand abgeschleppt wurde,
weil er vielleicht nur ein G und kein AG im SBA hatte (!!!)
Selbst bei der Polizei arbeiten Menschen.
Man sollte es manchmal gar nicht glauben.
Also immer schön zumindest den SBA hinter die Windschutzscheibe auslegen.
Ich habe nur einmal ein Ticket bekommen,
weil ich den Ausweis nicht gut sichtbar ausgelegt habe (oder gar nicht ???).
Da war also die Polizei im Recht !
War meine eigene Blödheit.
Dummheit muss bestraft werden und ich habe ohne Diskussion mein Ticket bezahlt.
Man muss manchmal auch verlieren können.
Gruß, Jörg
P.S.: Wer unberechtigt auf einem Behinderten-Parkplatz parkt,
kann abgeschleppt werden.
Das kann so bis zu 300 € kosten (für einen PKW).
Sollte euer Fahrzeug als LKW zugelassen sein, dann wird es sehr viel teurer.
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von Gast
Am
Taxi zum Arzt
Kommt drauf an wie sehr die geistige Behinderung das Fahren beeinflusst.Ariane52 hat geschrieben:
Hallo Daniela,
das ist leider nicht er Fall; ein Recht auf einen Behindertenparkplatz hast du erst ab 50% plus Merkzeichen aG!
Das entscheidet nicht die KK sondern das Landratsamt der Gemeinde bei der du den Antrag gestellt hast.
Richtig ist allerdings, dass es keine Rolle spielt, ob man geistig oder körperlich behindert ist. Wobei Geistig behindert sollte man nicht sein, wenn man noch Auto fahren will.
VG
Ariane
Taxi zum Arzt
Hi Jörg,Brillosaurus01 hat geschrieben: Es stimmt aber, dass nur das AG zum Parken auf dem Behindertenparkplatz berechtigt.
Mir ist aber juristisch noch kein Fall bekannt, dass jemand abgeschleppt wurde,
ein SBA berechtig nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
Dazu brauchst du den blauen Parkschein.
Hier hat neulich einer mit einem blauem Parkschein sogar ein Ticket bekommen, weil er den Parkschein unberechtig benutz hat, es war die berechtigte Person nicht dabei.
Der Abschleppdienst war übrigens schon gerufen...
Und ein SBA mit einem GdB von 50 ist was anderes als ein SBA mit einem GdB von 100 + G +aG.
Und nicht jede Behinderung berechtigt zum parken auf diesen Parkplätzen und das aus einem sehr guten Grund.
Grüße
susaen