Avonex während Reha

Dieses Thema ist ebenso zentral und wichtig, wie vielfältig. Hier können Sie sich ausgiebig austauschen.
von Ben387
Am
Beiträge: 466
Registriert: 15. Mai 2014, 17:22

Avonex während Reha

Hallo, weiß nicht ob das Thema hier schon mal angesprochen wurde, habe gerade nichts gefunden.

Hab eine Frage zum Avonex während der Reha-Zeit. Mein Neuro wollte nichts für den Zeitraum aufschreiben, er sagte dass die Reha-Klinik in der Zeit dafür verantwortlich wäre und das wäre auch im Budget der Rentenversicherung schon drin.

Merkwürdig ist nur, dass im Schreiben von der Klinik extra steht, dass man nicht vergessen soll genügend für die Zeit mitzunehmen. Laut Neuro nur ein Versuch der Kliniken, da es ja um hohe Kosten geht.

Wär dankbar für eure Erfahrungen, hab Angst, dass es dann in der Klinik Schwierigkeiten gibt und man ohne da steht.

Danke euch und schöne Pfingsten

von Schnucky
Am
Beiträge: 47
Registriert: 19. April 2014, 19:53

Avonex während Reha

Halllo.

ich hab zwar keine Erfahrungen im bezug auf die Reha-Klinik, ich suche im moment selbst eine.

Aber ich Arbeite in einem Normalen Krankenhaus und bei uns ist es so das wir die Patienten auch bitten ihre eigenen Medikamenten mit zu bringen, wenn es keine gängingen Medikamente sind.
Denn sonst kann es schon mal 1 gute woche dauern bis das Medikament da ist und so entsteht auch keine lücke.

Ich würde an deiner stelle mal die Reha-Klinik anrufen und nach fragen.
Und zur absicherung bei der Rentenversicherung auch.

Lg Andrea

von Ben387
Am
Beiträge: 466
Registriert: 15. Mai 2014, 17:22

Avonex während Reha

Hallo Andrea,
danke Dir für den Tipp. Werde mal dort anrufen und bei der RV. Da es ja eine neurologische Abteilung in einer auch für MS spezialisierten Klinik ist, müsste es vielleicht ja zu den gängigen Medikamenten gehören, aber sicher ist sicher und eine Lücke von über einer Woche wäre auch nicht so gut.

hatte hier noch was gefunden zum Thema, da lief das wohl nicht so gut mit den Medikamenten. Bei mir stand aber diese Aufforderung Medikamente mitzubringen im Bescheid der RV nicht drin:

http://www.aktiv-mit-ms.de/forum/topic/ ... -der-reha/


viele Grüße und ein schönes Pfingsfest Ben
Zuletzt geändert von Ben387 am 5. Juni 2014, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.

von carwolt
Am
Beiträge: 92
Registriert: 17. September 2013, 16:57

Avonex während Reha

Hallo Ben,

das Thema hatte ich auch in meiner letzten Reha. Hier die offizielle Regelung:

Ärztliche Leistungen während eines Rehabilitationsaufenthaltes
Zukünftig sollte bei Patienten, die Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, auf den jeweiligen Leistungsträger der Maßnahme geachtet werden. Zwei von der KV erstellte Übersichten sollen dabei als Entscheidungshilfe dienen (diese finden Sie auch schematisch dargestellt als PDF im rechten Rand).
Rentenversicherungsträger
Grundlagen
• § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX im Zusammenhang mit
• § 4 Abs. 2 SGB IX (Grundsatz der einheitlichen Leistungserbringung anlässlich einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation).

Werden Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten des Rentenversicherungsträgers durchgeführt, - stationär oder ganztägig ambulant -, hat der Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanten aufzukommen. Dies umfasst neben den ärztlichen, diagnostischen und therapeutischen Behandlungen auch die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln.

Es ist dabei unerheblich, ob das betreffende Arzneimittel im Zusammenhang mit dem Heilbehandlungsleiden benötigt wird. Auch Arzneimittel, die bereits vor der Maßnahme verabreicht wurden, sind hiervon erfasst.

Gesetzliche Krankenversicherung

Grundlagen
• Bundesmantelverträge Ärzte (§ 2 Abs. 2 BMV/Ä bzw. EKV)
Werden Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt, hat die Reha-Einrichtung die Kosten der medizinischen und auch medikamentösen Versorgung für das zur Rehabilitation führende Behandlungsleiden zu übernehmen. Darüber hinaus benötigte Medikamente, die nicht Anlass des Rehabilitationsaufenthaltes sind, verordnet ein ambulant tätiger Arzt, z. B. der betreffende Hausarzt oder ein am Ort der jeweiligen Reha-Einrichtung niedergelassener Vertragsarzt.


Als sich die Klinik geweigert hat mir die Infusion zu geben, habe ich die DRV angerufen. Kurz danach habe ich diese dann bekommen.

VG
carwolt

von carwolt
Am
Beiträge: 92
Registriert: 17. September 2013, 16:57

Avonex während Reha

...und hier noch die Regelung der DRV zur Vorgehensweise:

R3.6.1 Besonders teure Medikamente
Die Übernahme der Kosten für besonders teure Medikamente in der medizinischen Rehabilitation wird für alle Fälle, in denen die gesetzliche Rentenversicherung Träger der Rehabilitationsleistung ist und die Leistung ab dem 1. 1.2009 beginnt, einheitlich geregelt.

Diese Regelung gilt bei allen allgemeinen Erkrankungen und unabhängig von der jeweiligen Durchführungsform (stationär oder ganztägig ambulant). Hierdurch wird eine einheitliche Verfahrensweise unter Nutzung eines unkomplizierten Erstattungsverfahrens sichergestellt.

Die RVTR erstatten die 500 Euro pro Patient und Rehabilitationsleistung übersteigenden Kosten der Medikamente bzw. Blutprodukte. Diese Erstattung wird zusätzlich zur regulären Vergütung gezahlt.
Erstattet werden nur die Medikamentenbezugskosten (incl. Mehrwertsteuer), die der Rehabilitationsklinik tatsächlich durch den Verbrauch von Medikamenten entstanden sind. Kosten für die Lieferung oder Zubereitung von Medikamenten, für Infusionslösungen und -material sowie für - z. B. antiemetische - Begleitmedikationen werden nicht erstattet. Bei der Beschaffung der Medikamente wird davon ausgegangen, dass die Rehabilitationskliniken die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.

Für die Erstattung der 500 Euro übersteigenden Medikamentenkosten benötigt der Rentenversicherungsträger von der Rehabilitationsklinik für jeden einzelnen Patienten eine gesonderte Medikamentenrechnung. In dieser Rechnung sind nur die tatsächlichen Medikamentenbezugskosten von der Lieferapotheke einschließlich Mehrwertsteuer anzugeben. Diese Rechnung ist möglichst gemeinsam mit der Abrechnung der Rehabilitationsmaßnahme einzureichen.
Die Medikamentenrechnung ist von der leitenden Ärztin/dem leitenden Arzt der Abteilung oder der Einrichtung zu prüfen, die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Wird während der Rehabilitationsleistung eine medikamentöse Therapie durchgeführt, ist diese mit Angabe der zeitlichen Abfolge und der jeweiligen individuellen Dosierung im Rehabilitations-Entlassungsbericht anzugeben.

Besonders teure Medikamente/Therapien werden derzeit in erster Linie (u.a.) bei folgenden Krankheitsbildern eingesetzt. Bei
- onkologisch-hämatologischen Krankheitsbildern (antineoplastische Medikamente Immunsuppressiva, supportive Maßnahmen),
- rheumatischen Erkrankungen (z. B. monoklonale Antikörper),
- HIV-Infektionen (antiretrovirale Kombinationstherapie),
- Hämophilien (Antihämorrhagica),
- neurologischen Erkrankungen (z. B. Interferone, Botox),
- Virushepatitiden (z. B. Interferone).
Des Weiteren kann sich auch in anderen Fällen/Situationen die Notwendigkeit einer Erstattung ergeben, z. B.
- bei parenteraler Ernährung,
- Dialyse.
Trotz der oben genannten Medikamentengruppen, die zu den erstattungsfähigen zählen sollten, wird es für erforderlich gehalten, dass die Erstattung der Medikamentenkosten sich immer am Einzelfall orientiert.


VG
carwolt

von Ben387
Am
Beiträge: 466
Registriert: 15. Mai 2014, 17:22

Avonex während Reha

Hallo Carwolt,

danke für Deine Infos. Vielleicht scheuen wegen dem höheren Aufwandt der bei den 500 Euro übersteigenden Medikamenten stattfindet und der Einzelfallprüfung einige Kliniken die Übernahme, scheint ja lt den Berichten überall unterschiedlich zu sein. Aber dann ist es ja anscheinend auch nicht so, wie es mir der Neuro beschrieben hat, dass alle Medikamente schon im Budget drin sind, die Zusatzkosten müssen dann von der Klinik extra beantragt werden.

Eigentlich blöd, dass man sich nicht auf die Behandlungen konzentrieren kann und sich um sowas nun auch noch kümmern muss, kommt einen dann ein wenig vor wie als Spielball zwischen den Interessen der Ärzte , Kliniken und Versicherungsträger - das macht die ganze Situation, die ja onehin nicht einfach ist nicht leichter. Wenn die Regelungen so sind, dass die Kosten vom Versicherungsträger während der Zeit übernommen werden, dann sollten die Kliniken das auch so kommunizieren und nicht die Patienten zur Mitnahme der Präparate aufforden, als wäre Dies gesetzlich so geregelt.

schönes Pfingstfest Ben

von carwolt
Am
Beiträge: 92
Registriert: 17. September 2013, 16:57

Avonex während Reha

Hallo Ben,

ich stimme dir absolut zu. In meinem Fall hat die Reha-Klinik gesagt, dass der niedergelassene Facharzt verordnen muss. Er wiederum meinte, dass er das nicht dürfe. Ich als Patient stand dazwischen und das Thema hat die ganze Reha überschattet.

Hier noch ein Auszug von DRV Homepage:
„Die Erfahrung hat in letzter Zeit auch gezeigt, dass die Krankenkassen die Ärzte verstärkt in Regress (Strafzahlung) nehmen, wenn sie Medikamente für den Zeitraum einer von der Rentenversicherung zu tragenden Reha verschreiben.“

VG
carwolt