Grad der Behinderung

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von Gast
Am

Grad der Behinderung

Hallo liebes Forum!
Ich kämpfe grade um meinen Grad der Behinderung. Ich habe eine Erhöhung von 10% auf eine halbseitige Erblindung bekommen. Ich bin jetzt bei 40% und finde aber, das dass Grund genug ist 50% zu bekommen. Ich kenne auch jmd der halbblind ist und 50% bekommen hat. Leider kann ich diesen nicht als präzedenzfall angeben, da es eine andere Krankheit ist. Deshalb wollte ich hier mal fragen wer so alles 50% und mit welchen Auswirkungen hat oder ob es sogar einen gleichen Fall gibt. Es muss halt auf jedenfall jmd mit MS sein, nicht genau die selben Symptome. Wenn es jmd gibt und mir darüber auskunft geben würde wäre ich sehr froh! Wenn es da nämlich jemand gibt und ich diesen (es müssen keine persönlichen Angaben gemacht werden!) als Präzedenzfall angeben kann, kann da Amt eigentl nicht mehr viel dagegen tun.

Vielen Dank!!!!

von Brillosaurus01
Am
Beiträge: 7233
Registriert: 24. Januar 2013, 16:23

Grad der Behinderung


Hallo Rine,

tut mir leid, aber ich glaube du hast schlechte Karten.

Früher hast du allein für die Diagnose MS schon 50 % bekommen.

Das war einmal.

Die Versorgungsämter sind geizig geworden, was die Vergabe von Prozenten betrifft.

Ist das eigentlich Landes - oder Bundesrecht ?


Viel Glück.

Liebe Grüße, Jörg

von susaen
Am
Beiträge: 994
Registriert: 24. Januar 2013, 16:37

Grad der Behinderung

Hi,

der GdB wird anhand deiner Ausfälle ermittelt.

Dabei zählt nur das, was seit mind. 6 Monaten auf Dauer besteht.

Wichtig ist, dass du den Neuro vor dem Antrag aufsuchst und er alles aufnehmen kann.

Dann im Antrag nur den Neuro als Arzt angeben, bei dem die Unterlagen für den Antrag liegen.

Und auch mit einem GdB von 40 kannst du eine Gleichstellung beantrag, dann hast du den theoretischen Kündigungsschutz, wenn es dir darum geht.

Aber bei einem Gleichstellungsantrag kann auch dein Arbeitgeber von deiner Behinderung erfahren.

Grüße
susaen
Zuletzt geändert von susaen am 16. Dezember 2014, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.