Leistungen des Pflegedienstes im Kostenvoranschlag?

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von sanni34
Am
Beiträge: 44
Registriert: 21. Februar 2014, 11:38

Leistungen des Pflegedienstes im Kostenvoranschlag?

Hallo,
mein Pflegedienst der mich bisher betreute ist insolvent, daher musste ich mir einen neuen suchen.
Der neue PD hat mir einen Kostenvoranschlag erstellt, mit dem ich nicht zurecht komme.
Meine Pflegestufe 5
Diese Leistungen sind u. a. angegeben:

LK 32 = Hilfe b. d. Sicherstellung d. selbstverantworteten
Haushaltsführung (diese Leistungsinhalte mache ich noch alle selbst oder mein Mann ist mir behilflich) Warum hat der PD diese Leistung in Rechnung gestetellt?
LK 15a = Erhöhte Hausbesuchpauschale = Der LK 15a ist ohne Begrenzung bei Erbringung von LK 31 und/oder 32 abrechenbar und
Leistungsinhalt
Anfahrt
Dokumentation
Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 3, 4, 6 bis 8, 10, 12, 27, 28, 29 , 30, 31 oder 32 je Einsatz oder bei Abruf der Leistungskomplexe 31 oder 32 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz.

Was genau bedeutet LK15a?
Was ist mit dem letzten Satz genau gemeint?

Vielen Dank und liebe Grüße
Sanni

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von Glückskind66
Am
Beiträge: 7271
Registriert: 28. Juli 2014, 07:55

Re: Leistungen des Pflegedienstes im Kostenvoranschlag?

Hallo Sanni,

es handelt sich nur um einen Kostenvoranschlag. Aus dem kannst Du die möglicherweise anfallenden Kosten für alle Fälle, die eintreten können, ersehen. Abgerechnet wird zum Schluß und Du mußt die tatsächlich erbrachten Leistungen (wöchentlich) quittieren. Was nicht gemacht wurde, wird nicht bezahlt.

Manche Leistungen dürfen aber ohne die anderen nicht gemacht werden. Andere dürfen nicht abgerechnet werden, wenn schon eine andere Nummer abgerechnet wurde. Alles echt verwirrend!

In meinem Bundesland gibt es einen Pflegestützpunkt bei den Kommunen, die in solchen Fragen helfen. Vielleicht gibt es so was auch bei Dir.

Alles Gute und vor allem immer die passende Hilfe

Marga