MS: Informationspflicht gegenüber Arbeitgeber?
Zunächst gilt: Du bist nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine MS oder eine eventuelle Schwerbehinderung, die im Verlauf des bestehenden Arbeitsverhältnisses auftritt, zu informieren. Außer du würdest dich oder andere damit in Gefahr bringen. Wer auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ist, muss dieses Thema weder von sich aus ansprechen noch wahrheitsgemäß im Gespräch beantworten – solange die Behinderung keine Auswirkung auf die angestrebte Tätigkeit hat.
Integrations- und Inklusionsämter: ideale Ansprechpartner
Die Integrations- und Inklusionsämter sind für alle Fragen rund um einen Arbeitsplatz die idealen Ansprechpartner. Sie unterstützen schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen mit verschiedenen Angeboten:
- Persönliche Hilfe:
Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens - Finanzielle Leistungen:
Unterstützung in vielen Bereichen: technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Schulungsmaßnahmen, unterstützte Beschäftigung, Arbeitsassistenz - Psychosoziale Betreuung:
Beratung durch Integrationsfachdienste
Zusätzlich kannst du dich aber auch an deine Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit wenden. Auch dein Arbeitgeber kann sich an diese Stellen wenden: für einen finanziellen Zuschuss, aber auch für eine persönliche Beratung.
Besondere Rechte bei Schwerbehinderung
Abhängig davon, wie hoch dein Behinderungsgrad beim Versorgungsamt eingestuft worden ist oder ob du gleichgestellt bist, kannst du von verschiedenen Regelungen profitieren:
- Freistellung von Mehrarbeit
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- Anspruch auf Teilzeitarbeit
- Besonderer Kündigungsschutz
Teilzeitarbeit
Trotz Wohlwollen des Arbeitgebers kann es sein, dass du nicht genug Kraft hast, einen ganzen Arbeitstag durchzuhalten. In diesem Fall kannst du besprechen, ob eine Teilzeitarbeit möglich ist.
Bist du nicht mehr voll erwerbsfähig, so kommt für dich vielleicht auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Betracht. Um diese zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Beispiel musst du mindestens drei und maximal sechs Stunden am Tag arbeiten können – und das auf unbestimmte Zeit.
Eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte Teilzeitarbeit berechtigt dich allerdings nicht grundsätzlich für eine Erwerbsminderungsrente. Die Bedingungen dafür kannst du bei der Rentenversicherung erfahren.
Besonderer Kündigungsschutz
Es gibt Zeiten, da gibt es viele krankheitsbedingte Einflussfaktoren, die es dir unmöglich machen, in der Arbeit 100 % zu geben: ein Arztbesuch, ein MRT-Termin, dazu die Symptome der Fatigue. Das schlechte Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber steigt. Was ist, wenn dieser über Kündigung nachdenkt?
Glücklicherweise genießen Menschen mit Behinderungen einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitgeber benötigt für diesen Schritt die Zustimmung des Inklusions- oder Integrationsamtes. Diese Regelung stellt sicher, dass dir aus der Behinderung keine Nachteile entstehen.
Wann du deinen Arbeitgeber über deinen Kündigungsschutz informierst, bleibt dir überlassen. Er tritt auch in Kraft, wenn du erst nach einer Kündigung informierst. Allerdings kann es sinnvoll sein, die Dinge frühzeitig anzusprechen – bevor Unzufriedenheit entsteht. So kann geprüft werden, ob sich mit gezielten Maßnahmen Arbeitsbedingungen schaffen lassen, mit denen sowohl du als auch dein Arbeitgeber zufrieden ist. Dafür kann sogar finanzielle Unterstützung vom Inklusions- oder Integrationsamt beantragt werden.
Dein MS Service-Center – rund um die Uhr erreichbar
Gemeinsam lassen sich viele Situationen besser lösen. Wir sind als zentrale Anlaufstelle für praktische Aspekte und ergänzende individuelle Aufklärung exklusiv für Patient*innen auf Biogen-Medikamenten da. Unser MS-Kompetenzteam inspiriert dich mit neuen Lösungsansätzen bei allen kleinen und großen Alltagsthemen mit MS.
Wähle die 0800 030 77 30 oder schreibe an info@ms-service-center.de.
Umschulung und Weiterbildung
Chancen für andere Berufsfelder öffnen
Die Einschränkungen durch die MS setzen manchmal Grenzen bei der Ausübung bestimmter Berufe. Oft ist es nicht einfach, sich dieser Hürde bewusst zu werden und sie zu akzeptieren. Berufliche Neuorientierung fällt erfahrungsgemäß nicht leicht. Eventuell besteht die Möglichkeit, bei der bisherigen Arbeitsstelle zu bleiben? Zur Unterstützung der beruflichen Neuorientierung gibt es unterschiedliche Angebote, die von Vorbereitungslehrgängen über berufliche Trainingszentren bis hin zur Förderung der beruflichen Weiterbildung reichen. Aber natürlich kannst du auch mit deinem jetzigen Arbeitgeber sprechen: Vielleicht kannst du etwa einen bisherigen Job im Außendienst durch eine Tätigkeit im Innendienst ersetzen?
Arbeitsplatz behindertengerecht gestalten
Der Büroalltag kann mit zunehmender Einschränkung ein kleiner Hindernislauf sein. Dabei ist eine barrierefreie Gestaltung eines Arbeitsplatzes oft realisierbar. Manchmal sind es kleine Dinge, die helfen: eine ergonomische Computermaus, ein Ausgleich der Treppenstufe im Eingangsbereich durch eine Rampe oder der behindertengerechte Umbau des Autos. Die Inklusions- und Integrationsämter bieten für das breite Angebot von technischen Arbeitshilfen sogar einen Beratungsdienst an.
Arbeitsassistenz: Jemand steht dir in der Arbeit zur Seite
Arbeitsassistent*innen helfen dir mit „Handreichungen“, deinen Arbeitsalltag zu meistern. Es wird da geholfen, wo du an deine körperlichen Grenzen kommst. Bei geschäftlichen auswärtigen Terminen kannst du begleitet werden, im Büro können Bürotätigkeiten für dich übernommen werden. Je nachdem wie hoch dein täglicher Bedarf ist, können Arbeitsassistent*innen nur eine halbe Stunde pro Tag vor Ort sein oder aber dich ganztägig begleiten.
Schwerbehindertenvertretung
In einem Betrieb, bei dem wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen fest angestellt sind, werden Betroffene durch eine Schwerbehindertenvertretung vertreten. Hier findest du in deinen Belangen Unterstützung und kannst dir Beratung einholen.
Weitere Informationen
Wichtige Informationen zur persönlichen Gestaltung deiner beruflichen Zukunft findest du z. B. unter der Rubrik „Menschen mit Behinderungen“ auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Auch auf dem Portal einfach teilhaben findest du hilfreiche Informationen.
Dies ist ein Überblicksartikel. Für individuelle Rechtsberatung wendest du dich am besten an deinen Landesverband der DMSG.