Multiple Sklerose: den eigenen Arbeitgeber informieren?
Multiple Sklerose führt nicht zwangsläufig zu einer Arbeitsunfähigkeit und ist kein Grund für eine Kündigung oder Frühberentung. Meist können MS-Betroffene ihren Beruf ohne große Einschränkungen weiter ausüben, oft bis zum regulären Rentenalter. Wie sieht es aber damit aus, den Arbeitgeber zu informieren? Grundsätzlich bist du dazu nicht verpflichtet. Aber es gibt eine Ausnahme: Falls du eine Tätigkeit ausübst, bei der die MS ein erhöhtes Unfallrisiko für dich selbst oder andere Menschen mit sich bringen könnte, musst du den Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn in großer Höhe gearbeitet wird wie bei Gerüstbauern oder Dachdeckern.
Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, dass dein Arbeitgeber über deine MS Bescheid weiß: z. B. falls sich aufgrund von Arztbesuchen deine Fehlzeiten häufen sollten oder eine Anpassung deines Arbeitsplatzes oder eine Verkürzung deiner Arbeitszeit überlegenswert wäre.
Arbeitskollegen: über die MS Bescheid geben?
Was die Kollegen betrifft, so muss jeder selbst entscheiden, ob und wem er etwas anvertrauen möchte. Verstehst du dich gut mit deinen Arbeitskollegen, ist es besser, wenn einige Kollegen, vor allem diejenigen, mit denen du eng zusammenarbeitest, Bescheid wissen. Denn dann werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Verständnis für dich aufbringen: zum Beispiel, wenn es dir einmal nicht so gut geht und du nicht so leistungsfähig bist, wie man es von dir erwartet.
Persönliche Themen bespricht man am besten vertraulich. Erfahrene MS-Coaches im MS Service-Center haben ein offenes Ohr und guten Rat. Nimm einfach Kontakt auf.
Richtiger Umgang mit eigener Belastbarkeit bei Ausbildung und Beruf
Im Allgemeinen kannst du als MS-Betroffener deine Ausbildung oder deinen Beruf ohne größere Einschränkungen weiter ausüben – und zwar für lange Zeit. Damit du dich aber nicht unnötig gesundheitlichen Risiken aussetzt, empfiehlt sich unter Umständen, den eigenen Tagesablauf anzupassen.
So solltest du, wann immer möglich, deine Arbeit mit kleinen Pausen unterbrechen. Und an heißen Tagen? Da ist es besser, früher nach Hause zu gehen. Was liegen bleiben kann, kann an kühleren Tagen abgearbeitet werden. Allerdings solltest du als MS-Betroffener im Auge behalten, dass die persönliche Belastungsgrenze irgendwann geringer werden kann: z. B. durch verstärkt auftretende Müdigkeit, wie sie häufig im Verlauf der Erkrankung auftritt. Dann solltest du eventuell über eine Arbeitszeitverkürzung nachdenken.
Eventuell Arbeitsplatzwechsel in Betracht ziehen
Hast du eine Arbeit, die bereits zum Zeitpunkt der Diagnose körperlich anstrengend oder mit viel Stress verbunden ist, solltest du, falls sich die Symptome deiner MS verstärken, einen Arbeitsplatzwechsel in Erwägung ziehen. Bei größeren Unternehmen ist dies eventuell auch firmenintern möglich. Hier können der Betriebsrat oder der Betriebsarzt weiterhelfen.
Besonderer Kündigungsschutz
Der eigene Arbeitsplatz kann wegen häufiger Fehlzeiten, dauerhaft verminderter Leistungsfähigkeit oder eingeschränkter Mobilität gefährdet sein. Die Themen Schwerbehindertenausweis oder auch die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen können dann relevant werden. In beiden Fällen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Rechtlich relevante Informationen zu diesem Thema findest
du in der Rubrik Recht.
Broschüre bestellen
Für alle, die sich mit dem Thema „MS und Beruf“ intensiver auseinandersetzen wollen, hat die DMSG, die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e. V., die Broschüre „Aktiv im Beruf“ herausgegeben. Die Publikation gibt praktische Tipps zu Ausbildung, Studium, Bewerbung und beruflicher Praxis. Es werden mögliche Probleme gezeigt, aber auch Ansätze zur Lösung. Die Broschüre kannst du bei der DMSG bestellen.