Multiple Sklerose: den eigenen Arbeitgeber informieren?
Multiple Sklerose führt nicht zwangsläufig zu Arbeitsunfähigkeit und ist kein Grund für Kündigung oder Frühberentung. Meist können MS-Betroffene ihren Beruf ohne große Einschränkungen weiter ausüben, oft bis zum regulären Rentenalter. Wie sieht es aber damit aus, den Arbeitgeber über die MS zu informieren? Grundsätzlich bist du dazu nicht verpflichtet. Es gibt aber eine Ausnahme: Falls du eine Tätigkeit ausübst, bei der die MS ein erhöhtes Unfallrisiko für dich selbst oder andere Menschen mit sich bringen könnte, musst du den Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Das gilt etwa dann, wenn in großer Höhe gearbeitet wird wie bei Gerüstbauer*innen oder Dachdecker*innen.
Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, dass dein Arbeitgeber über deine MS Bescheid weiß: z. B. falls sich aufgrund ärztlicher Atteste deine Fehlzeiten häufen sollten oder eine Anpassung deines Arbeitsplatzes oder eine Verkürzung deiner Arbeitszeit überlegenswert wäre.
Arbeitskolleg*innen: über die MS Bescheid geben?
Was die Kolleg*innen betrifft, liegt es in deiner Verantwortung zu entscheiden, ob und wem du etwas anvertrauen möchtest. Verstehst du dich gut mit deinen Arbeitskolleg*innen, ist es besser, wenn einige Kolleg*innen – vor allem diejenigen, mit denen du eng zusammenarbeitest – Bescheid wissen. Denn dann werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Verständnis für dich aufbringen: z. B. wenn es dir einmal nicht so gut geht und du nicht so leistungsfähig bist, wie man es von dir erwartet.
Persönliche Themen bespricht man am besten vertraulich. Erfahrene MS-Coaches im MS Service-Center haben ein offenes Ohr und guten Rat. Nimm einfach Kontakt auf.
Richtiger Umgang mit eigener Belastbarkeit
Im Allgemeinen können MS-Betroffene ihre Ausbildung oder ihren Beruf ohne größere Einschränkungen weiter ausüben – und zwar für lange Zeit. Damit du dich aber nicht unnötig gesundheitlichen Risiken aussetzt, empfiehlt sich unter Umständen, den eigenen Tagesablauf anzupassen.
So solltest du, wann immer möglich, deine Arbeit mit kleinen Pausen unterbrechen. Und an heißen Tagen? Da ist es besser, früher nach Hause zu gehen – natürlich nicht ohne das zuvor mit den Vorgesetzten abgestimmt zu haben. Was liegen bleiben kann, kann dann an kühleren Tagen abgearbeitet werden. Allerdings sollten MS-Betroffene im Auge behalten, dass die persönliche Belastungsgrenze irgendwann geringer werden kann: z. B. durch verstärkt auftretende Müdigkeit, wie sie häufig im Verlauf der MS auftritt. Dann sollte eventuell über eine Arbeitszeitverkürzung nachgedacht werden.
Eventuell Arbeitsplatzwechsel in Betracht ziehen
Hast du eine Arbeit, die bereits zum Zeitpunkt der Diagnose körperlich anstrengend oder mit viel Stress verbunden ist, ziehe einen Arbeitsplatzwechsel in Erwägung, falls sich die Symptome deiner MS verstärken. Bei größeren Unternehmen ist das eventuell auch firmenintern möglich. Der Betriebsrat oder die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt können hier weiterhelfen.
Besonderer Kündigungsschutz
Der eigene Arbeitsplatz kann wegen häufiger Fehlzeiten, dauerhaft verminderter Leistungsfähigkeit oder eingeschränkter Mobilität gefährdet sein. Die Themen Schwerbehindertenausweis oder die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen können dann relevant werden. In beiden Fällen gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Weitere Themen
Weitere rechtlich relevante Informationen zu diesem Thema findest du in der Rubrik Recht.
Empfehlenswert sind auch die Rechtsbroschüre: Arbeiten mit MS und die Broschüre (Schwer-)Behindertenrecht für MS-Erkrankte der neuen Ratgeber-Reihe Recht – kostenlos erhältlich bei der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft.